Verbände fordern die sonntägliche Autowäsche
Sonntags das Auto schnell in die Waschanlage fahren? In einigen Bundesländern ist das gesetzlich erlaubt. In anderen Bundesländern widerum ist es verboten. Zum Beispiel in Hessen, Baden-Württemberg, Bremen, NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland. Führende Interessenverbände, wie der rheinlandpfälzische Tankstellen-Verband oder der BTG-Minden finden das nicht mehr zeitgemäß. Sie fordern, dass die Bundesländer die jeweiligen Landesfeiertagsgesetze ändern. Genau die führen nämlich dazu, dass sich vor allem im Osten Deutschlands die Bürsten auch am Sonntag drehen, während im Westen überwiegend der Schmutz auf der Karosserie bleibt.
Waschverbot nicht mehr zeitgemäß
Doch der Widerstand gegen das Betriebsverbot für Autowaschanlagen an Sonntagen wächst. So fordert der Tankstellen-Verband mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, dass die Landesregierung das Verbot für Sonntage abschafft. Einer Umfrage zufolge halten 85 Prozent der Autofahrer im Land das Verbot für nicht mehr zeitgemäß. Der Verband hat dazu rund 35.000 Autofahrer an mehr als 100 rheinland-pfälzischen Tankstellen befragt
Politik und Kirche sehen keinen Handlungsbedarf
Das Innenministerium dagegen sah bisher keinen Handlungsbedarf. Autowaschanlagen gehörten nun einmal nicht zur Grundversorgung der Bürger. „Wir sehen den Schutz des Sonntages für die Familien als enorm wichtig an“, erklärte Innenminister Roger Lewentz (SPD) noch Anfang des Jahres. „Ich – und ich bin selbst Autobesitzer – glaube, man kann sechs Tage nutzen, um ein Auto zu waschen. Das muss nicht auch noch am Sonntag sein.“
Rückendeckung bekommt die Landesregierung vonseiten der Kirchen. „Ich halte den Betrieb von Autowaschanlagen am Sonntag für total überflüssig“, so Hans-Georg Orthlauf-Blooß, Betriebsseelsorger im Bistum Mainz. Auch der Mitarbeiter, der an Werktagen Felgen und Motorhaube schrubbe, solle die Möglichkeit haben, den Sonntag mit der Familie zu verbringen.
„Bayern in dieser Sache weltoffener“
Für Jochen Wilhelm vom Tankstellenverband ist dieses Argument jedoch längst keins mehr. An Tankstellen werde sonntags ohnehin gearbeitet, sagt er. Es mache keinen Unterschied, ob die Kassenkraft Benzin oder eine Wertmarke für die Waschanlage abrechne. Außerdem sei die sonntägliche Autowäsche in vielen anderen Bundesländern doch längst erlaubt. Selbst das „katholische Bayern“ sei in dieser Sache liberaler, so Wilhelm. Tatsächlich dürfen dort die Kommunen entscheiden, ob sie die sonntägliche Autowäsche erlauben.
Internet-Petionen gegen das sonntägliche Waschverbot
Pragmatisch geht der BTG-Minden vor. Er setzt sich bereits seit Jahrzehnten dafür ein, dass in allen Bundesländern gleichermaßen die Sonn- und Feiertagswäsche durch entsprechende Änderung der Landesgesetze gestattet wird. Dafür hat er jetzt sogar für einzelne Bundesländer Internet-Petitionen ins Leben gerufen. Noch bis März 2019 können Mitarbeiter und Kunden von Waschanlagen für die Sonntagswäsche stimmen.
Die Beteiligung an der Online-Petition ist denkbar einfach: Wer abstimmen will folgt den folgenden Links:
Baden-Württemberg: https://www.openpetition.de/petition/online/gestattung-der-autowaesche-an-sonn-und-feiertagen
Bremen: https://www.openpetition.de/petition/online/gestattung-der-autowaesche-an-sonn-und-feiertagen-in-bremen
Hessen: https://www.openpetition.de/petition/online/gestattung-der-autowaesche-an-sonn-und-feiertagen-in-hessen
Niedersachsen: https://www.openpetition.de/petition/online/gestattung-der-autowaesche-an-sonn-und-feiertagen-in-niedersachsen
NRW: https://www.openpetition.de/petition/online/gestattung-der-autowaesche-an-sonn-und-feiertagen-in-nordrhein-westfahlen
Rheinland-Pfalz: https://www.openpetition.de/petition/online/gestattung-der-autowaesche-an-sonn-und-feiertagen-in-rheinland-pfalz
Saarland: https://www.openpetition.de/petition/online/gestattung-der-autowaesche-an-sonn-und-feiertagen-im-saarland