Was sich 2019 ändert: Teil 2

Das Jahr 2018 geht zu Ende.. Und in wenigen Tagen bereits können wir 2019 begrüßen. Wie immer gibt es auch im neuen Jahr eine ganze Reihe rechtlicher Änderungen zu beachten. Was sich 2019 im wesentlichen für die „Carwash-Branche in deutschen Landen“ ändert, fassen wir nachfolgend zusammen.(Teil 2)

Aus der Vielzahl der gesetzlichen Vorschriften, die sich 2019 ändern oder neu eingeführt werden, haben wir diejenigen herausgesucht, die auch für Waschanlagen-Betreiber als Unternehmer oder als Arbeitnehmer in dieser Branche gelten. Lesen Sie dazu auch Teil 1 unserer kleinen Serie.

Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen

Ab 1. Januar werden die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an die Rentenkasse gezahlt. Der Beitragssatz von 14,6 % selbst ändert sich nicht. Den Zusatzbeitrag mussten die Versicherten bisher alleine tragen, ab 1.1.2019 tritt auch hier eine Teilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein.

Weiter werden die KV-Mindestbeiträge für Kleinselbstständige halbiert. Der Mindestbeitrag sinkt einschließlich des Beitrags zur Pflegeversicherung auf 171 Euro (bisher rund 423 Euro).

Pflegeversicherung wird teurer

Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen auf 3,05 % Prozentpunkte (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0,25 % Erhöhung)..

Verbesserungen für Arbeitslose

Für Langzeitarbeitslose soll es künftig eine größere Zahl geförderter Jobs zum Wiedereinstieg in das Berufsleben geben. Während eines Zeitraums von fünf Jahren erhalten Arbeitgeber dafür mehr Geld vom Bund. So sollen den ersten beiden Jahren die Lohnkosten voll übernommen werden, anschließend sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte.

Voraussetzung hierfür ist, dass Langzeitarbeitslose älter als 24 Jahre sind und mindestens über einen Zeitraum sechs Jahren (in einem Zeitraum von sieben Jahren) Hartz IV bezogen haben. Arbeitslose, die ein minderjähriges Kind haben oder schwerbehindert sind, können den Lohnkostenzuschuss schon nach fünf Jahren Hartz IV Bezug geltend machen. Hartz IV Empfängern, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können über das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Lohnkostenzuschüsse geltend machen. Die staatliche Förderung beträgt im ersten Jahr 75% und ab dem zweiten Jahr 50% des vorherigen Lohns.

Steuerlicher Grundfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2019 von 9.168 auf 9.408 Euro.

Unternehmen, die Sach- und Warengutscheine sowie Wertgutscheine vergeben, müssen in Zukunft differenzieren zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Bei Einzelgutscheinen stehen der Ort der Lieferung oder Leistung sowie der Gegenstand oder die Dienstleistung beim Ausstellen des Gutscheins fest, bei Mehrzweckgutscheinen bleibt der Ort der Erfüllung und damit auch der Ort der anfallenden Mehrwertsteuer offen. Bei Einzelgutscheinen ist nur die Länderbezeichnung anzugeben. Das Unternehmen muss bereits bei Ausstellung des Einzelgutscheins Umsatzsteuer veranschlagen, nicht aber beim Mehrzweckgutschein. Dort fällt die Umsatzsteuer erst bei Einlösung des Gutscheins an.

Steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten

Durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Werte für Sachbezüge der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Damit werden die Sachbezugswerte für betrieblich veranlasste Reisen geändert, die Beträge für Unterkunft und Verpflegung, die im Rahmen einer Reisekostenabrechnungen steuerlich geltend gemacht werden, erhöhen sich maßvoll.

So steigen die steuerlich absetzbaren Beträge für Verpflegung von bisher 246 auf 251 Euro, das Frühstück kann statt bisher mit 1,73Euro künftig mit 1,77 Euro steuerlich geltend gemacht werden, Mittag- und Abendessen mit 3,30 Euro statt bisher mit 3,23 Euro, für die Übernachtung monatlich 231 Euro statt bisher 326 Euro.

Das 3. Geschlecht

Mit Beginn des neuen Jahres setzt der Gesetzgeber auch den Beschluss des BVerfG zur Berücksichtigung der Personen, die sich selbst weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, um (BVerfG, Beschluss v. 10.10.2017, 1 BvR 2019/16). Künftig wird in Geburtsurkunden, Ausweispapieren und sonstigen behördlichen Papieren neben „männlich“ und „weiblich“ die Bezeichnung „divers“ als 3. Geschlecht eingeführt..

Änderungen für Auto- und Radfahrer

Dienstfahrräder sind künftig steuerfrei (bisher war ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern).

Die Erstzulassung und die Ummeldung von Fahrzeugen soll online möglich werden. Für die Online-Anmeldung gilt allerdings die Voraussetzung, dass der Anmelder sich über seinen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifiziert.

Die Mautgebühren auf Autobahnen und Bundesstraßen steigen. Erstmals soll für die Höhe der Maut auch die von dem betreffenden Fahrzeug ausgehende Lärmbelästigung eine Rolle spielen.

Ab 1. September 2019 ist im Rahmen der Abgasmessung ein Abgastest unter realen Bedingungen auf der Straße verbindlich.

Neuerungen für Elektrofahrzeuge

Für neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge ist ab Juli 2019 der Einbau eines akustischen Signals zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer Pflicht, d.h. diese Fahrzeuge müssen bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h  einen den Geräuschen von Verbrennungsmotoren ähnlichen Ton erzeugen. Auch das Beschleunigen und Abbremsen der Fahrzeuge muss akustisch für Fußgänger, Radfahrer und ältere Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung wahrnehmbar sein.

Einheitliche EU-Kraftstoffkennzeichnung

2019 kommt eine einheitliche EU-Kraftstoffkennzeichnung, d.h. an den Zapfsäulen sowie bei neuen Fahrzeugen an oder in unmittelbarer Nähe der Tankklappe befindet sich künftig in sämtlichen Mitgliedsstaaten eine überall gleiche Kraftstoffkennzeichnung, die Verwechslungen minimieren soll.

Autor: Helmut Peters

Antworte auch

Noch maximal Zeichen

Bitte melden Sie sich an mit einem der sozialen Medium um einen Kommentar abzugeben.

Was sich 2019 ändert: Teil 2 | CarwashPro

Was sich 2019 ändert: Teil 2

Das Jahr 2018 geht zu Ende.. Und in wenigen Tagen bereits können wir 2019 begrüßen. Wie immer gibt es auch im neuen Jahr eine ganze Reihe rechtlicher Änderungen zu beachten. Was sich 2019 im wesentlichen für die „Carwash-Branche in deutschen Landen“ ändert, fassen wir nachfolgend zusammen.(Teil 2)

Aus der Vielzahl der gesetzlichen Vorschriften, die sich 2019 ändern oder neu eingeführt werden, haben wir diejenigen herausgesucht, die auch für Waschanlagen-Betreiber als Unternehmer oder als Arbeitnehmer in dieser Branche gelten. Lesen Sie dazu auch Teil 1 unserer kleinen Serie.

Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen

Ab 1. Januar werden die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an die Rentenkasse gezahlt. Der Beitragssatz von 14,6 % selbst ändert sich nicht. Den Zusatzbeitrag mussten die Versicherten bisher alleine tragen, ab 1.1.2019 tritt auch hier eine Teilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein.

Weiter werden die KV-Mindestbeiträge für Kleinselbstständige halbiert. Der Mindestbeitrag sinkt einschließlich des Beitrags zur Pflegeversicherung auf 171 Euro (bisher rund 423 Euro).

Pflegeversicherung wird teurer

Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen auf 3,05 % Prozentpunkte (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0,25 % Erhöhung)..

Verbesserungen für Arbeitslose

Für Langzeitarbeitslose soll es künftig eine größere Zahl geförderter Jobs zum Wiedereinstieg in das Berufsleben geben. Während eines Zeitraums von fünf Jahren erhalten Arbeitgeber dafür mehr Geld vom Bund. So sollen den ersten beiden Jahren die Lohnkosten voll übernommen werden, anschließend sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte.

Voraussetzung hierfür ist, dass Langzeitarbeitslose älter als 24 Jahre sind und mindestens über einen Zeitraum sechs Jahren (in einem Zeitraum von sieben Jahren) Hartz IV bezogen haben. Arbeitslose, die ein minderjähriges Kind haben oder schwerbehindert sind, können den Lohnkostenzuschuss schon nach fünf Jahren Hartz IV Bezug geltend machen. Hartz IV Empfängern, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können über das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Lohnkostenzuschüsse geltend machen. Die staatliche Förderung beträgt im ersten Jahr 75% und ab dem zweiten Jahr 50% des vorherigen Lohns.

Steuerlicher Grundfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2019 von 9.168 auf 9.408 Euro.

Unternehmen, die Sach- und Warengutscheine sowie Wertgutscheine vergeben, müssen in Zukunft differenzieren zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Bei Einzelgutscheinen stehen der Ort der Lieferung oder Leistung sowie der Gegenstand oder die Dienstleistung beim Ausstellen des Gutscheins fest, bei Mehrzweckgutscheinen bleibt der Ort der Erfüllung und damit auch der Ort der anfallenden Mehrwertsteuer offen. Bei Einzelgutscheinen ist nur die Länderbezeichnung anzugeben. Das Unternehmen muss bereits bei Ausstellung des Einzelgutscheins Umsatzsteuer veranschlagen, nicht aber beim Mehrzweckgutschein. Dort fällt die Umsatzsteuer erst bei Einlösung des Gutscheins an.

Steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten

Durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Werte für Sachbezüge der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Damit werden die Sachbezugswerte für betrieblich veranlasste Reisen geändert, die Beträge für Unterkunft und Verpflegung, die im Rahmen einer Reisekostenabrechnungen steuerlich geltend gemacht werden, erhöhen sich maßvoll.

So steigen die steuerlich absetzbaren Beträge für Verpflegung von bisher 246 auf 251 Euro, das Frühstück kann statt bisher mit 1,73Euro künftig mit 1,77 Euro steuerlich geltend gemacht werden, Mittag- und Abendessen mit 3,30 Euro statt bisher mit 3,23 Euro, für die Übernachtung monatlich 231 Euro statt bisher 326 Euro.

Das 3. Geschlecht

Mit Beginn des neuen Jahres setzt der Gesetzgeber auch den Beschluss des BVerfG zur Berücksichtigung der Personen, die sich selbst weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, um (BVerfG, Beschluss v. 10.10.2017, 1 BvR 2019/16). Künftig wird in Geburtsurkunden, Ausweispapieren und sonstigen behördlichen Papieren neben „männlich“ und „weiblich“ die Bezeichnung „divers“ als 3. Geschlecht eingeführt..

Änderungen für Auto- und Radfahrer

Dienstfahrräder sind künftig steuerfrei (bisher war ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern).

Die Erstzulassung und die Ummeldung von Fahrzeugen soll online möglich werden. Für die Online-Anmeldung gilt allerdings die Voraussetzung, dass der Anmelder sich über seinen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifiziert.

Die Mautgebühren auf Autobahnen und Bundesstraßen steigen. Erstmals soll für die Höhe der Maut auch die von dem betreffenden Fahrzeug ausgehende Lärmbelästigung eine Rolle spielen.

Ab 1. September 2019 ist im Rahmen der Abgasmessung ein Abgastest unter realen Bedingungen auf der Straße verbindlich.

Neuerungen für Elektrofahrzeuge

Für neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge ist ab Juli 2019 der Einbau eines akustischen Signals zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer Pflicht, d.h. diese Fahrzeuge müssen bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h  einen den Geräuschen von Verbrennungsmotoren ähnlichen Ton erzeugen. Auch das Beschleunigen und Abbremsen der Fahrzeuge muss akustisch für Fußgänger, Radfahrer und ältere Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung wahrnehmbar sein.

Einheitliche EU-Kraftstoffkennzeichnung

2019 kommt eine einheitliche EU-Kraftstoffkennzeichnung, d.h. an den Zapfsäulen sowie bei neuen Fahrzeugen an oder in unmittelbarer Nähe der Tankklappe befindet sich künftig in sämtlichen Mitgliedsstaaten eine überall gleiche Kraftstoffkennzeichnung, die Verwechslungen minimieren soll.

Autor: Helmut Peters

Antworte auch

Noch maximal Zeichen

Bitte melden Sie sich an mit einem der sozialen Medium um einen Kommentar abzugeben.