Unentschiedenheit beim Thema Sonntagsbetrieb

Was mancherorts Gang und Gäbe ist, wird gerade im bayrischen Tapfheim diskutiert und eine Entscheidung immer wieder vertagt und weitergegeben. Der Betreiber der Waschanlage im Gewerbegebiet möchte seine Tore auch am Sonntag öffnen. Der Gemeinderat, der zunächst zur Zustimmung gebeten wurde, zeigt sich unentschlossen.

Die knapp 4000 Einwohner zählende Gemeinde zählt stolze drei Waschanlagen. Eine davon befindet sich im Gewerbegebiet und hat einen Antrag gestellt, die Waschanlage auch sonntags zu betreiben. Der Gemeinderat hat auch jetzt wieder seine Entscheidung vertagt.

Wettbewerb

Als Grund dafür nennen sie vor allem die Wettbewerbssituation. Die beiden anderen Waschanlagen befinden sich nämlich in Wohngebieten. Die dortigen Anliegen haben bereits Befürchtungen geäußert, dass eine Sonntagsöffnung der ansässigen Anlagen zu Lärmbelästigungen führen. Eine Antragsannahme unter der Voraussetzung, dass lediglich Waschstraßen und Portalanlagen im Gewerbegebiet sonntags öffnen dürfen, sieht der Gemeinderat ebenfalls kritisch, da es zu Wettbewerbsnachteilen führen kann. Karl Malz, Tapfheims Bürgermeister, sieht vor diesem Hintergrund drei Möglichkeiten: eine generelle Öffnung, eine generelle Ablehnung oder die Genehmigung nur für Anlagen im Gewerbegebiet. Um seine persönliche Meinung macht er in der Augsburger Allgemeinen keinen Hehl: „Der Sonntag sollte ein Ruhetag bleiben.“

Spiel auf Zeit

Trotz der expliziten Meinung des Bürgermeisters wurde die Entscheidung vertagt und letztlich auch weitergegeben, da nun aufgedeckt wurde, dass das Landratsamt eine Tektur verlangt. Der Antragssteller durfte bisher die Anlage aufgrund der Genehmigung von Montag bis Samstag betreiben. Die Verwaltung verlangt eine Änderung dieser Genehmigung – eine Tektur. Des Weiteren schließt die bayrische Gemeindeverwaltung eine ganztägige Öffnung aus. Nur zwischen 12:00 Uhr und spätestens 20:00 Uhr könnten die Tore der Waschanlage öffnen. Der Antragssteller soll nun ebenfalls noch einmal in sich gehen, ob er unter diesen Bedingungen die Sonntagsöffnung weiterhin wünscht. Gemeinderatsmitglieder scheinen zu erwägen, dass der Betreiber aufgrund der Rahmenbedingungen nun vom Antrag zurücktreten könne. Das wiederum passt anderen Mitgliedern nicht, da sie gerne eine generelle Entscheidung zu diesem Thema diskutiert und schließlich auch getroffen hätten.

Autor: Eva Heuft

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Unentschiedenheit beim Thema Sonntagsbetrieb

Was mancherorts Gang und Gäbe ist, wird gerade im bayrischen Tapfheim diskutiert und eine Entscheidung immer wieder vertagt und weitergegeben. Der Betreiber der Waschanlage im Gewerbegebiet möchte seine Tore auch am Sonntag öffnen. Der Gemeinderat, der zunächst zur Zustimmung gebeten wurde, zeigt sich unentschlossen.

Die knapp 4000 Einwohner zählende Gemeinde zählt stolze drei Waschanlagen. Eine davon befindet sich im Gewerbegebiet und hat einen Antrag gestellt, die Waschanlage auch sonntags zu betreiben. Der Gemeinderat hat auch jetzt wieder seine Entscheidung vertagt.

Wettbewerb

Als Grund dafür nennen sie vor allem die Wettbewerbssituation. Die beiden anderen Waschanlagen befinden sich nämlich in Wohngebieten. Die dortigen Anliegen haben bereits Befürchtungen geäußert, dass eine Sonntagsöffnung der ansässigen Anlagen zu Lärmbelästigungen führen. Eine Antragsannahme unter der Voraussetzung, dass lediglich Waschstraßen und Portalanlagen im Gewerbegebiet sonntags öffnen dürfen, sieht der Gemeinderat ebenfalls kritisch, da es zu Wettbewerbsnachteilen führen kann. Karl Malz, Tapfheims Bürgermeister, sieht vor diesem Hintergrund drei Möglichkeiten: eine generelle Öffnung, eine generelle Ablehnung oder die Genehmigung nur für Anlagen im Gewerbegebiet. Um seine persönliche Meinung macht er in der Augsburger Allgemeinen keinen Hehl: „Der Sonntag sollte ein Ruhetag bleiben.“

Spiel auf Zeit

Trotz der expliziten Meinung des Bürgermeisters wurde die Entscheidung vertagt und letztlich auch weitergegeben, da nun aufgedeckt wurde, dass das Landratsamt eine Tektur verlangt. Der Antragssteller durfte bisher die Anlage aufgrund der Genehmigung von Montag bis Samstag betreiben. Die Verwaltung verlangt eine Änderung dieser Genehmigung – eine Tektur. Des Weiteren schließt die bayrische Gemeindeverwaltung eine ganztägige Öffnung aus. Nur zwischen 12:00 Uhr und spätestens 20:00 Uhr könnten die Tore der Waschanlage öffnen. Der Antragssteller soll nun ebenfalls noch einmal in sich gehen, ob er unter diesen Bedingungen die Sonntagsöffnung weiterhin wünscht. Gemeinderatsmitglieder scheinen zu erwägen, dass der Betreiber aufgrund der Rahmenbedingungen nun vom Antrag zurücktreten könne. Das wiederum passt anderen Mitgliedern nicht, da sie gerne eine generelle Entscheidung zu diesem Thema diskutiert und schließlich auch getroffen hätten.

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