Waschanlagenbetreiber verschwunden

In Forchheim befindet sich eine Waschanlage, die im Januar 2019 zunächst mit einem Schild „Urlaub“ versehen war. Einige Monate später verschwand das Schild. Die Waschanlage blieb dennoch geschlossen. Der Betreiber ist dem Eigentümer einige Monatsmieten schuldig und konnte bisher nicht ausfindig gemacht werden.

Ein Leser der Nordbayerischen Nachrichten hatte sich an die dessen Redaktion mit der kuriosen Geschichte gewandt. Er hatte eine Zehnerkarte an der betreffenden Waschanlage gekauft, auf der sich über die Hälfte des Guthabens noch befindet. Nachdem das Urlaubsschild entfernt und Monate später neue Preisschilder angebracht wurden, habe er noch Hoffnung auf eine Wiedereröffnung gehabt.

Grundstücksschicksal ungewiss

Eine neue Verwendung für das brachliegende Areal ist noch nicht in Sicht. Dem Bauausschuss des Orts lag ein Antrag eines Investors vor, die Waschanlage zugunsten einer Ausfahrt für den angrenzenden Norma-Parkplatz weichen zu lassen. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Das Grundstück selbst soll mehrmals den Eigentümer gewechselt haben. Der jetzige Eigentümer gab NN gegenüber zu, dass der Pächter mehrere Mieten schuldig sei. Recherchen des Portals nach diesem Betreiber liefen ins Leere. Bauamt und Gewerbeaufsicht beriefen sich auf den Datenschutz.

Für den Kunden bedeutet das, einen formalen Antrag an die Gewerbeaufsicht zu stellen. Bei berechtigtem Interesse können diese die Forderungen des Kunden weiterleiten. Aus Verbraucherschutzsicht ist das durchaus legitim und sei „eine ganz normale Forderung“, wie Roland Pfister vom Verbraucherservice Forchheim meint.

Autor: Eva Heuft

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Waschanlagenbetreiber verschwunden | CarwashPro

Waschanlagenbetreiber verschwunden

In Forchheim befindet sich eine Waschanlage, die im Januar 2019 zunächst mit einem Schild „Urlaub“ versehen war. Einige Monate später verschwand das Schild. Die Waschanlage blieb dennoch geschlossen. Der Betreiber ist dem Eigentümer einige Monatsmieten schuldig und konnte bisher nicht ausfindig gemacht werden.

Ein Leser der Nordbayerischen Nachrichten hatte sich an die dessen Redaktion mit der kuriosen Geschichte gewandt. Er hatte eine Zehnerkarte an der betreffenden Waschanlage gekauft, auf der sich über die Hälfte des Guthabens noch befindet. Nachdem das Urlaubsschild entfernt und Monate später neue Preisschilder angebracht wurden, habe er noch Hoffnung auf eine Wiedereröffnung gehabt.

Grundstücksschicksal ungewiss

Eine neue Verwendung für das brachliegende Areal ist noch nicht in Sicht. Dem Bauausschuss des Orts lag ein Antrag eines Investors vor, die Waschanlage zugunsten einer Ausfahrt für den angrenzenden Norma-Parkplatz weichen zu lassen. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Das Grundstück selbst soll mehrmals den Eigentümer gewechselt haben. Der jetzige Eigentümer gab NN gegenüber zu, dass der Pächter mehrere Mieten schuldig sei. Recherchen des Portals nach diesem Betreiber liefen ins Leere. Bauamt und Gewerbeaufsicht beriefen sich auf den Datenschutz.

Für den Kunden bedeutet das, einen formalen Antrag an die Gewerbeaufsicht zu stellen. Bei berechtigtem Interesse können diese die Forderungen des Kunden weiterleiten. Aus Verbraucherschutzsicht ist das durchaus legitim und sei „eine ganz normale Forderung“, wie Roland Pfister vom Verbraucherservice Forchheim meint.

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