Schnellladegesetz soll E-Mobilität attraktiver machen

Die Verbände der Mobilitäts- und Energiebranche waren zum Jahreswechsel zur Stellungnahme zum Entwurf des Schnellladegesetzes aufgefordert. Dieses Gesetz wird die Grundlage für den flächendeckenden Ausbau der E-Mobilität und deren Ladekapazitäten in Deutschland sein.

Der Verkehrssektor soll bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von über 40 Prozent erreichen. E-Mobilität ist dabei wichtiger Bestandteil der politischen Strategie zur Erreichung dieses Zieles. Derzeit wird das Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge, kurz Schnellladegesetz, entworfen. Es soll die Grundlagen festlegen, damit eine flächendeckende Infrastruktur mit Ladekapazitäten im öffentlichen Raum geschaffen werden.

Verbände nehmen Stellung zum Gesetzentwurf

Auch der ACE Auto Club Europa hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf verfasst. Darin heißt es unter anderem, dass bedarfsgerechte Standortentscheidungen die Grundlage für den Durchbruch für Batterie-elektrisch angetriebene Fahrzeuge wären. Nach Meinung von Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, bieten sich in Metropolregionen etwa Elektrotankstellen als „Ladehubs“ an. Diese sollten so geplant werden, dass sie sich unkompliziert in den Alltag der Menschen einfügen lassen. Passende Orte wären dabei etwa Supermärkte, Sportplätze, Bereiche vor Ämtern und Krankenhäusern. Der Entwurf sieht vor, dass Autofahrer die Lademöglichkeiten nutzen können sollen, ohne Umwege dafür in Kauf nehmen zu müssen. Für längere Fahrten würden Schnellladesäulen entlang der Fernverkehrsstraßen gebraucht.

Waschanlagen als weitere Standorte für Ladesäulen

Ist mit der Umsetzung des Schnellladegesetzes erst einmal die Grundlage für einen flächendeckenden Zugang zu Ladestellen aufgebaut, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen Ausbau der E-Mobilität geschaffen. Erst dann kann das E-Auto wirklich im Alltag der Menschen Einzug nehmen und andere Wirtschaftsbereiche können sich dieser Entwicklung anpassen. Die Carwash-Branche wird einer dieser Bereiche sein. Besonders Waschplätze und SB-Innenreinigungsplätze bieten sich dafür an, das Aufladen der Autobatterie mit der Reinigung des Fahrzeuges zu verbinden.

Der Zeit voraus sein

Für Carwash-Betreiber kann es sich bereits jetzt lohnen, sich mit dem Thema E-Ladestationen zu beschäftigen. Zahlreiche Anbieter sind auch jetzt schon auf dem Markt verfügbar und die Auswahl ist groß. Auch vor dem großen Durchbruch der Technologie zur E-Mobilität sind bereits Kunden mit E-Mobilität unterwegs. Mit einem Angebot vor der großen Welle kann sich ein Carwash-Betreiber in der entsprechenden Lage bereits jetzt als Trendsetzer positionieren und Innovation als Unternehmenswert unterstreichen.

Auch CarwashPro.de wird diesen Trend genau verfolgen und Sie auf dem aktuellen Stand der Informationen zu diesem Thema halten.

Bildquelle: Compleo Charging Solutions AG

Autor: Benedikt Wolter

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Schnellladegesetz soll E-Mobilität attraktiver machen

Die Verbände der Mobilitäts- und Energiebranche waren zum Jahreswechsel zur Stellungnahme zum Entwurf des Schnellladegesetzes aufgefordert. Dieses Gesetz wird die Grundlage für den flächendeckenden Ausbau der E-Mobilität und deren Ladekapazitäten in Deutschland sein.

Der Verkehrssektor soll bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von über 40 Prozent erreichen. E-Mobilität ist dabei wichtiger Bestandteil der politischen Strategie zur Erreichung dieses Zieles. Derzeit wird das Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge, kurz Schnellladegesetz, entworfen. Es soll die Grundlagen festlegen, damit eine flächendeckende Infrastruktur mit Ladekapazitäten im öffentlichen Raum geschaffen werden.

Verbände nehmen Stellung zum Gesetzentwurf

Auch der ACE Auto Club Europa hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf verfasst. Darin heißt es unter anderem, dass bedarfsgerechte Standortentscheidungen die Grundlage für den Durchbruch für Batterie-elektrisch angetriebene Fahrzeuge wären. Nach Meinung von Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, bieten sich in Metropolregionen etwa Elektrotankstellen als „Ladehubs“ an. Diese sollten so geplant werden, dass sie sich unkompliziert in den Alltag der Menschen einfügen lassen. Passende Orte wären dabei etwa Supermärkte, Sportplätze, Bereiche vor Ämtern und Krankenhäusern. Der Entwurf sieht vor, dass Autofahrer die Lademöglichkeiten nutzen können sollen, ohne Umwege dafür in Kauf nehmen zu müssen. Für längere Fahrten würden Schnellladesäulen entlang der Fernverkehrsstraßen gebraucht.

Waschanlagen als weitere Standorte für Ladesäulen

Ist mit der Umsetzung des Schnellladegesetzes erst einmal die Grundlage für einen flächendeckenden Zugang zu Ladestellen aufgebaut, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen Ausbau der E-Mobilität geschaffen. Erst dann kann das E-Auto wirklich im Alltag der Menschen Einzug nehmen und andere Wirtschaftsbereiche können sich dieser Entwicklung anpassen. Die Carwash-Branche wird einer dieser Bereiche sein. Besonders Waschplätze und SB-Innenreinigungsplätze bieten sich dafür an, das Aufladen der Autobatterie mit der Reinigung des Fahrzeuges zu verbinden.

Der Zeit voraus sein

Für Carwash-Betreiber kann es sich bereits jetzt lohnen, sich mit dem Thema E-Ladestationen zu beschäftigen. Zahlreiche Anbieter sind auch jetzt schon auf dem Markt verfügbar und die Auswahl ist groß. Auch vor dem großen Durchbruch der Technologie zur E-Mobilität sind bereits Kunden mit E-Mobilität unterwegs. Mit einem Angebot vor der großen Welle kann sich ein Carwash-Betreiber in der entsprechenden Lage bereits jetzt als Trendsetzer positionieren und Innovation als Unternehmenswert unterstreichen.

Auch CarwashPro.de wird diesen Trend genau verfolgen und Sie auf dem aktuellen Stand der Informationen zu diesem Thema halten.

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