Offenes Bezahlen an allen neuen Ladesäulen wird verpflichtend sein

Nach dem Beschluss des Bundesrates steht nun fest, dass ab dem 1. Juli 2023 jede neue Ladesäule über eine Bezahlmöglichkeit mit einer Debit- und einer Kreditkarte verfügen muss. Dies soll vor allem das spontane Laden erleichtern. 

Die Ladesäulenverordnung wurde nun mit Zustimmung des Bundesrates überarbeitet. Ab dem 1. Juli 2023 muss jede neue Ladesäule eine offene Bezahlmöglichkeit bieten, sodass Kunden ihre E-Fahrzeuge laden können, ohne vorab eine Registrierung durchführen zu müssen.

Aus dieser gesetzgeberischen Entscheidung lässt sich ein deutlicher Wille zur Förderung der E-Mobilität ablesen. Es soll Kunden so einfach wie möglich gemacht werden, E-Fahrzeuge an Ladesäulen aufzutanken. Die Entscheidung für offene Bezahlsysteme mit Debit- und Kreditkarte bringt mehrere Vorteile mit sich: solche Bezahlmöglichkeiten sind bereits jetzt weitverbreitet, sie führen zu vergleichsweise niedrigen Transaktionskosten bei gleichzeitiger hoher Preistransparenz. Mit der Möglichkeit der Ad-hoc-Zahlung gleicht der Bezahlvorgang dann fast komplett dem heutigen Bezahlen an Tankstellen und weist so einen hohen Nutzerkomfort auf.

Die Tendenzen der Gesetzgebung, das Laden von E-Fahrzeugen zunehmend zu vereinfachen, könnte zukünftig dazu führen, dass das Betreiben solcher Ladesäulen auch für Unternehmer zunehmend an Attraktivität gewinnt.

Autor: Sandra Schäfer

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Nach dem Beschluss des Bundesrates steht nun fest, dass ab dem 1. Juli 2023 jede neue Ladesäule über eine Bezahlmöglichkeit mit einer Debit- und einer Kreditkarte verfügen muss. Dies soll vor allem das spontane Laden erleichtern. 

Die Ladesäulenverordnung wurde nun mit Zustimmung des Bundesrates überarbeitet. Ab dem 1. Juli 2023 muss jede neue Ladesäule eine offene Bezahlmöglichkeit bieten, sodass Kunden ihre E-Fahrzeuge laden können, ohne vorab eine Registrierung durchführen zu müssen.

Aus dieser gesetzgeberischen Entscheidung lässt sich ein deutlicher Wille zur Förderung der E-Mobilität ablesen. Es soll Kunden so einfach wie möglich gemacht werden, E-Fahrzeuge an Ladesäulen aufzutanken. Die Entscheidung für offene Bezahlsysteme mit Debit- und Kreditkarte bringt mehrere Vorteile mit sich: solche Bezahlmöglichkeiten sind bereits jetzt weitverbreitet, sie führen zu vergleichsweise niedrigen Transaktionskosten bei gleichzeitiger hoher Preistransparenz. Mit der Möglichkeit der Ad-hoc-Zahlung gleicht der Bezahlvorgang dann fast komplett dem heutigen Bezahlen an Tankstellen und weist so einen hohen Nutzerkomfort auf.

Die Tendenzen der Gesetzgebung, das Laden von E-Fahrzeugen zunehmend zu vereinfachen, könnte zukünftig dazu führen, dass das Betreiben solcher Ladesäulen auch für Unternehmer zunehmend an Attraktivität gewinnt.

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