BTG begrüßt Senkung der Energiesteuer für günstigere Kraftstoffpreise

Endlich fallen die Kraftstoffpreise. Das liegt an der nun gesenkten Energiesteuer in Deutschland, für die sich auch der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) eingesetzt hatte.

Die sehr stark angestiegenen Kraftstoffpreise sorgten in den letzten Wochen für einen großen Aufschrei vieler Pendler und Tankstellenwärter. Der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) hatte zuletzt ein Forderungsschreiben an den Bundesminister für Wirtschaft und Klima formuliert und wies auf folgende Problematik hin: „Die hohen Kraftstoffpreise führen gegebenenfalls zu einem weiteren Absinken der Kraftstoffabsätze. Vor allem aber hindern sie die Tankstellenkunden daran, neben der Bezahlung ihrer Tankung auch noch weitere Umsätze in Gastronomie, Shop oder Autowäsche zu tätigen.“

Begrüßung der Senkung von Energiesteuer

Die Senkung der Energiesteuer ist mittlerweile beschlossene Sache und die erste Überlegung, einen Tankrabatt zu verteilen, vom Tisch. Der BTG wählt dafür folgende Worte: „Die ursprüngliche Idee eines Tankrabattes war sehr unpraktikabel, diesbezüglich hat der BTG ebenfalls von Anfang an unmissverständlich Stellung genommen. Wir freuen uns deshalb sehr, dass die Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung gemacht und die Energiesteuer – wenn auch zunächst befristet – gesenkt hat.“

Vorschlag zur langfristigen Senkung

Das Problem der zu hohen Kraftstoffpreise und die damit einhergehenden Folgen, wie den geringen Kraftstoffabsatz und das Hindern an weiteren Einkommensquellen für Tankstellenbetreiber, wird vorerst durch eine Senkung der Energiesteuer über einen Drei-Monats-Zeitraum gelöst.

„Diese vorübergehende Senkung sollte jedoch flexibel gestaltet sein und im
Bedarfsfalle auch über den Drei-Monats-Zeitraum hinaus verlängert werden. Mittel- oder langfristig wäre es wünschenswert, die Energiesteuer komplett abzuschaffen oder zumindest flexibel zu gestalten, sodass der maximale Kraftstoffpreis von 1,60 € pro Liter zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.“ regte Thomas Drott, Geschäftsführer des BTG, an. Und weiter heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes: „Gegebenenfalls sollte die Energiesteuer durch eine CO2-basierte Steuer ersetzt werden, damit hätten auch alternative Kraftstoffe wie E-Fuels eine reelle Marktchance – gut für Ökologie und Ökonomie.“

Zeitpunkt des Inkrafttretens noch unklar

Aktuell steht noch nicht fest, wann das Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch die aktuell sehr hohen Energiepreise wirksam wird. Aus Medienberichten ist zu entnehmen, dass in Regierungskreisen nicht mit einem Beginn der Umsetzung vor dem 1. Juni 2022 gerechnet wird. Der Grund liegt darin, dass Teile des Maßnahmenpaketes Gesetzesänderungen nach sich ziehen. Diese müssten erst den regulären Gesetzgebungsprozess durchlaufen, der eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vorsieht. Dies zögert das Inkrafttreten hinaus.

Damit steht aktuell auch noch nicht fest, ob wenigstens mit Beginn der Sommerferien die Entlastung wirksam werden wird, was für viele Wirtschaftszweige eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliche Erholung bedeuten würde.

Autor: Sandra Schäfer

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BTG begrüßt Senkung der Energiesteuer für günstigere Kraftstoffpreise

Endlich fallen die Kraftstoffpreise. Das liegt an der nun gesenkten Energiesteuer in Deutschland, für die sich auch der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) eingesetzt hatte.

Die sehr stark angestiegenen Kraftstoffpreise sorgten in den letzten Wochen für einen großen Aufschrei vieler Pendler und Tankstellenwärter. Der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) hatte zuletzt ein Forderungsschreiben an den Bundesminister für Wirtschaft und Klima formuliert und wies auf folgende Problematik hin: „Die hohen Kraftstoffpreise führen gegebenenfalls zu einem weiteren Absinken der Kraftstoffabsätze. Vor allem aber hindern sie die Tankstellenkunden daran, neben der Bezahlung ihrer Tankung auch noch weitere Umsätze in Gastronomie, Shop oder Autowäsche zu tätigen.“

Begrüßung der Senkung von Energiesteuer

Die Senkung der Energiesteuer ist mittlerweile beschlossene Sache und die erste Überlegung, einen Tankrabatt zu verteilen, vom Tisch. Der BTG wählt dafür folgende Worte: „Die ursprüngliche Idee eines Tankrabattes war sehr unpraktikabel, diesbezüglich hat der BTG ebenfalls von Anfang an unmissverständlich Stellung genommen. Wir freuen uns deshalb sehr, dass die Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung gemacht und die Energiesteuer – wenn auch zunächst befristet – gesenkt hat.“

Vorschlag zur langfristigen Senkung

Das Problem der zu hohen Kraftstoffpreise und die damit einhergehenden Folgen, wie den geringen Kraftstoffabsatz und das Hindern an weiteren Einkommensquellen für Tankstellenbetreiber, wird vorerst durch eine Senkung der Energiesteuer über einen Drei-Monats-Zeitraum gelöst.

„Diese vorübergehende Senkung sollte jedoch flexibel gestaltet sein und im
Bedarfsfalle auch über den Drei-Monats-Zeitraum hinaus verlängert werden. Mittel- oder langfristig wäre es wünschenswert, die Energiesteuer komplett abzuschaffen oder zumindest flexibel zu gestalten, sodass der maximale Kraftstoffpreis von 1,60 € pro Liter zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.“ regte Thomas Drott, Geschäftsführer des BTG, an. Und weiter heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes: „Gegebenenfalls sollte die Energiesteuer durch eine CO2-basierte Steuer ersetzt werden, damit hätten auch alternative Kraftstoffe wie E-Fuels eine reelle Marktchance – gut für Ökologie und Ökonomie.“

Zeitpunkt des Inkrafttretens noch unklar

Aktuell steht noch nicht fest, wann das Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch die aktuell sehr hohen Energiepreise wirksam wird. Aus Medienberichten ist zu entnehmen, dass in Regierungskreisen nicht mit einem Beginn der Umsetzung vor dem 1. Juni 2022 gerechnet wird. Der Grund liegt darin, dass Teile des Maßnahmenpaketes Gesetzesänderungen nach sich ziehen. Diese müssten erst den regulären Gesetzgebungsprozess durchlaufen, der eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vorsieht. Dies zögert das Inkrafttreten hinaus.

Damit steht aktuell auch noch nicht fest, ob wenigstens mit Beginn der Sommerferien die Entlastung wirksam werden wird, was für viele Wirtschaftszweige eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliche Erholung bedeuten würde.

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