Das Amtsgericht Dortmund (AZ: 425 C 9258/17) verurteilte einen Waschstraßenbetreiber zu Schadensersatz, weil sich beim Waschprozess eine abgebrochene Antenne in den Waschbürsten verfing und mehrere nachfolgende Fahrzeuge beschädigte.
In der Waschanlage muss die Antenne abmontiert,...Weiterlesen