Amerikanischer Waschanlagen-Unternehmer findet Corona-Maßnahmen ‘diskriminierend’

Im US-Bundesstaat Wisconsin sind die neuen Bestimmungen rund um ‘Safer at Home’ in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ‘keine essenziellen Dienste’ bieten, schließen müssen. Darunter fallen auch einige Waschanlagen, doch es gibt Ausnahmen. Unternehmer Michael Willkomm leitet drei Rocket Wash Filialen, die seit April notgedrungen geschlossen sind. Er findet die Art und Weise, wie die Vorschriften rund um das Coronavirus in seinem Bundesstaat ausgeführt wird “diskriminierend”.


Willkomm ist Besitzer von drei Waschanlagen in Wisconsin. “Wir möchten wirklich gerne wieder öffnen”, sagt er Erie News Now. Das ist jedoch nicht möglich, da der Staat die Autowaschanlagen während der Coronakrise nicht als ‘essenzielle’ Unternehmen betrachtet. Der Eigentümer von Rocket Wash findet die aktuelle Gesetzlage noch immer undeutlich: “Leider sind viele Teile der Gesetzgebung rund um ‘Safer at Home‘ geradezu verwirrend.“

Auch die Polizei probiert sich noch zurechtzufinden, sagt Hauptkommissar Matthew Soens von der Mount Pleasant Police in einer E-Mail: “Es gibt viele Grauzonen, wenn es um ‘Safer at Home‘ geht. Das Letzte, was wir als Gesetzeshüter wollen, ist kleine Betriebe zu schließen. Oft dienen diese als Treffpunkt, an dem viele Menschen aus der Gemeinde zusammenkommen.”

Diskriminierung

Autowaschanlagen gehören also laut Gesetzgebung nicht zu den grundlegend notwendigen Dienstleistern. Tankstellen und Autohäuser dürfen jedoch geöffnet bleiben, da diese wiederum als essenziell betrachtet werden. Wenn solche Unternehmen über Waschanlagen verfügen, so dürfen diese sogar auch in Gebrauch genommen werden.

Soens fast es wie folgt zusammen: “Der Staat betrachtet Betriebe, die Brandstoff, Essen und Trinken verkaufen als ’essenziell‘. Darum dürfen diese Unternehmen geöffnet bleiben. Wenn diese zufällig über eine Waschanlage verfügen, dürfen sie diese gebrauchen.” Dieser Beschluss ist besonders bitter für Willkomm. “Es ist nicht nachvollziehbar, dass einige Waschanlagen geöffnet bleiben dürfen, während andere schließen müssen. Diese Entscheidung gefällt uns am allerwenigsten, doch wir halten uns ans Gesetz und halten die Türen geschlossen. Das Ganze riecht nach Diskriminierung”, sagt der Unternehmer.

Grauzone

Im Gegensatz zu Rocket Wash ist Splash N Dash eine Autowaschanlage ohne Personal und darf daher geöffnet bleiben. Michael Wily, der Eigentümer der SB-Waschanlage sagt, dass er geöffnet bleiben darf, da in seinem Betrieb kaum bis gar kein zwischenmenschlicher Kontakt stattfindet. Aufgrund hygienischer Maßnahmen hat er allerdings beschlossen, den Staubsaugerbereich übergangsweise zu schließen. Obwohl Splash N Dash noch immer geöffnet hat, sank der Umsatz um fünfzig Prozent. “Es bleibt eine Grauzone”, so Wily.

Autor: Frank van de Ven

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Amerikanischer Waschanlagen-Unternehmer findet Corona-Maßnahmen ‘diskriminierend’

Im US-Bundesstaat Wisconsin sind die neuen Bestimmungen rund um ‘Safer at Home’ in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ‘keine essenziellen Dienste’ bieten, schließen müssen. Darunter fallen auch einige Waschanlagen, doch es gibt Ausnahmen. Unternehmer Michael Willkomm leitet drei Rocket Wash Filialen, die seit April notgedrungen geschlossen sind. Er findet die Art und Weise, wie die Vorschriften rund um das Coronavirus in seinem Bundesstaat ausgeführt wird “diskriminierend”.


Willkomm ist Besitzer von drei Waschanlagen in Wisconsin. “Wir möchten wirklich gerne wieder öffnen”, sagt er Erie News Now. Das ist jedoch nicht möglich, da der Staat die Autowaschanlagen während der Coronakrise nicht als ‘essenzielle’ Unternehmen betrachtet. Der Eigentümer von Rocket Wash findet die aktuelle Gesetzlage noch immer undeutlich: “Leider sind viele Teile der Gesetzgebung rund um ‘Safer at Home‘ geradezu verwirrend.“

Auch die Polizei probiert sich noch zurechtzufinden, sagt Hauptkommissar Matthew Soens von der Mount Pleasant Police in einer E-Mail: “Es gibt viele Grauzonen, wenn es um ‘Safer at Home‘ geht. Das Letzte, was wir als Gesetzeshüter wollen, ist kleine Betriebe zu schließen. Oft dienen diese als Treffpunkt, an dem viele Menschen aus der Gemeinde zusammenkommen.”

Diskriminierung

Autowaschanlagen gehören also laut Gesetzgebung nicht zu den grundlegend notwendigen Dienstleistern. Tankstellen und Autohäuser dürfen jedoch geöffnet bleiben, da diese wiederum als essenziell betrachtet werden. Wenn solche Unternehmen über Waschanlagen verfügen, so dürfen diese sogar auch in Gebrauch genommen werden.

Soens fast es wie folgt zusammen: “Der Staat betrachtet Betriebe, die Brandstoff, Essen und Trinken verkaufen als ’essenziell‘. Darum dürfen diese Unternehmen geöffnet bleiben. Wenn diese zufällig über eine Waschanlage verfügen, dürfen sie diese gebrauchen.” Dieser Beschluss ist besonders bitter für Willkomm. “Es ist nicht nachvollziehbar, dass einige Waschanlagen geöffnet bleiben dürfen, während andere schließen müssen. Diese Entscheidung gefällt uns am allerwenigsten, doch wir halten uns ans Gesetz und halten die Türen geschlossen. Das Ganze riecht nach Diskriminierung”, sagt der Unternehmer.

Grauzone

Im Gegensatz zu Rocket Wash ist Splash N Dash eine Autowaschanlage ohne Personal und darf daher geöffnet bleiben. Michael Wily, der Eigentümer der SB-Waschanlage sagt, dass er geöffnet bleiben darf, da in seinem Betrieb kaum bis gar kein zwischenmenschlicher Kontakt stattfindet. Aufgrund hygienischer Maßnahmen hat er allerdings beschlossen, den Staubsaugerbereich übergangsweise zu schließen. Obwohl Splash N Dash noch immer geöffnet hat, sank der Umsatz um fünfzig Prozent. “Es bleibt eine Grauzone”, so Wily.

Autor: Frank van de Ven

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