Urteil nach Tod in Waschanlage

Nach dem tödlichen Unfall in einer Waschanlage in Luxemburg im Mai 2015 wurde nun das Urteil verkündet. Der Betreiber wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, zwei weitere Unternehmen wurden freigesprochen.

Der Unfall ereignete sich am 30. Mai 2015, als ein 76-jähriger Mann in der Portalwaschanlage einer Tankstelle zwischen Anlage und Auto eingeklemmt wurde, da er während des Betriebs die Anlage betrat. Die Wucht quetschte den Mann ein, der daraufhin mit mehreren Rippenbrüchen und inneren Blutungen aber bei Bewusstsein ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Er erlag am gleichen Abend seinen Verletzungen.

Schuldfrage geklärt

Angeklagt waren der Betreiber der Tankstelle, die Monteure sowie der Anlagenhersteller. Nun wurde ausschließlich der Betreiber der Waschanlage wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft begründete während der Verhandlung, dass sich Firmen auch für kleinste Fehler verantworten müssen, wie die Luxemburger Wort berichtet. Dem Betreiber sei das Verhalten des Mannes bewusst gewesen. Er habe bereits öfter die Anlage während des Betriebs betreten, der Betreiber hätte aber nicht reagiert und dem Mann weiterhin Tickets verkauft. Das Warnschild sei darüber hinaus ebenfalls nicht sichtbar genug gewesen, die Tore des Waschraums stets geöffnet. All diese Umstände hätten letztlich zum tragischen Ereignis 2015 geführt, weshalb der Betreiber hier schuldig zu sprechen sei.

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Autor: Eva Heuft

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Nach dem tödlichen Unfall in einer Waschanlage in Luxemburg im Mai 2015 wurde nun das Urteil verkündet. Der Betreiber wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, zwei weitere Unternehmen wurden freigesprochen.

Der Unfall ereignete sich am 30. Mai 2015, als ein 76-jähriger Mann in der Portalwaschanlage einer Tankstelle zwischen Anlage und Auto eingeklemmt wurde, da er während des Betriebs die Anlage betrat. Die Wucht quetschte den Mann ein, der daraufhin mit mehreren Rippenbrüchen und inneren Blutungen aber bei Bewusstsein ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Er erlag am gleichen Abend seinen Verletzungen.

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Angeklagt waren der Betreiber der Tankstelle, die Monteure sowie der Anlagenhersteller. Nun wurde ausschließlich der Betreiber der Waschanlage wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft begründete während der Verhandlung, dass sich Firmen auch für kleinste Fehler verantworten müssen, wie die Luxemburger Wort berichtet. Dem Betreiber sei das Verhalten des Mannes bewusst gewesen. Er habe bereits öfter die Anlage während des Betriebs betreten, der Betreiber hätte aber nicht reagiert und dem Mann weiterhin Tickets verkauft. Das Warnschild sei darüber hinaus ebenfalls nicht sichtbar genug gewesen, die Tore des Waschraums stets geöffnet. All diese Umstände hätten letztlich zum tragischen Ereignis 2015 geführt, weshalb der Betreiber hier schuldig zu sprechen sei.

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