Waschstraße verliert Baugenehmigung vor Gericht

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In der gestrigen Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden wurde festgestellt, dass die Baugenehmigung des Autowaschparks Isselhorst keinen Bestand mehr hat. Gegen die Stadt Gütersloh hatte ein Nachbar geklagt.

Gestern hat das Verwaltungsgericht Minden die Baugenehmigung für den Autowaschpark Isselhorst in Gütersloh aufgehoben, weil es zu der Überzeugung kam, dass der Schutz der Nachbarn nicht ausreichend sichergestellt ist. Der Kläger hatte unterschiedliche Aspekte am Waschpark beklagt, schließlich wurde festgestellt, dass das Schallgutachten nicht korrekt ist. Die Anzahl der Autos, die im Baugutachten genehmigt wurden, könnten bei vollem Ausreizen der Öffnungszeiten die genehmigte Grenze übersteigen. Im Gespräch mit dem Betreiber des Autowaschparks, Wilhelm Koop, wurde deutlich, dass als Ermessensgrundlagen für das Schallgutachten nur die tatsächlichen Öffnungszeiten berücksichtigen wurden, jedoch nicht die Kapazitäten der genehmigten Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr. Wegen dieser Diskrepanz hat das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung für erloschen erklärt.

Hohe Kosten für Nachbarschaftsstreit

Bereits vor dem Gerichtsverfahren hatte es einen anhaltenden Nachbarschaftsstreit gegeben. „Wir haben sogar eine Schallschutzwand für 100.000 Euro an der Grenze zum Grundstück unseres Nachbarn errichten lassen. Doch dieser sagt aus, diese hätte nichts gebracht“, erklärt Wilhelm Koop im Gespräch mit CarwashPro.de.

Doch trotz der Aufhebung der Baugenehmigung habe der Richter der klagenden Partei deutlich gemacht, dass der Waschpark Bestand haben würde. Es werde nun ein neuer Bauantrag gestellt, der auch ein aktuelles Schallgutachten enthalten wird. „Beim Bauantrag fangen wir wieder ganz von vorne an, mit all den Kosten, die damit verbunden sind“, erklärt Koop.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Nach der Urteilsbegründung besteht noch die Möglichkeit auf einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der Fall wird also noch einige Zeit die beteiligten Parteien beschäftigen.

Autor: Sandra Schäfer

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Gestern hat das Verwaltungsgericht Minden die Baugenehmigung für den Autowaschpark Isselhorst in Gütersloh aufgehoben, weil es zu der Überzeugung kam, dass der Schutz der Nachbarn nicht ausreichend sichergestellt ist. Der Kläger hatte unterschiedliche Aspekte am Waschpark beklagt, schließlich wurde festgestellt, dass das Schallgutachten nicht korrekt ist. Die Anzahl der Autos, die im Baugutachten genehmigt wurden, könnten bei vollem Ausreizen der Öffnungszeiten die genehmigte Grenze übersteigen. Im Gespräch mit dem Betreiber des Autowaschparks, Wilhelm Koop, wurde deutlich, dass als Ermessensgrundlagen für das Schallgutachten nur die tatsächlichen Öffnungszeiten berücksichtigen wurden, jedoch nicht die Kapazitäten der genehmigten Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr. Wegen dieser Diskrepanz hat das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung für erloschen erklärt.

Hohe Kosten für Nachbarschaftsstreit

Bereits vor dem Gerichtsverfahren hatte es einen anhaltenden Nachbarschaftsstreit gegeben. „Wir haben sogar eine Schallschutzwand für 100.000 Euro an der Grenze zum Grundstück unseres Nachbarn errichten lassen. Doch dieser sagt aus, diese hätte nichts gebracht“, erklärt Wilhelm Koop im Gespräch mit CarwashPro.de.

Doch trotz der Aufhebung der Baugenehmigung habe der Richter der klagenden Partei deutlich gemacht, dass der Waschpark Bestand haben würde. Es werde nun ein neuer Bauantrag gestellt, der auch ein aktuelles Schallgutachten enthalten wird. „Beim Bauantrag fangen wir wieder ganz von vorne an, mit all den Kosten, die damit verbunden sind“, erklärt Koop.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Nach der Urteilsbegründung besteht noch die Möglichkeit auf einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der Fall wird also noch einige Zeit die beteiligten Parteien beschäftigen.

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