Heimwäsche bleibt trotz strengen Auflagen weiterhin beliebt

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Herbstanfang heißt auch, es ist Zeit die Reifen zu wechseln. Das ist für viele Kunden ein willkommener Anlass, das eigene Auto und besonders die Felgen zu reinigen. Autobesitzer stehen dabei vor der Wahl, das Auto alleine vor der Haustür zu reinigen oder eine professionelle Reinigung zu nutzen. Doch dass das Reinigen vor der Haustür nicht ohne Einschränkungen erlaubt ist, ist vielen Autobesitzern nicht bewusst.

Die Grundregel bei der privaten Autoreinigung ist einfach: Wasser, Schwamm und Bürste dürfen bei der privaten Autowäsche zum Einsatz kommen, wenn das Grundstück mit der öffentlichen Kanalisation verbunden ist. Die genauen Regelungen legt die Wasserschutzverordnung fest. In Wasserschutzgebieten sind Autowäschen grundsätzlich verboten.

Eine Motorwäsche ist nur auf dafür vorgesehenen Waschflächen möglich. Auch die chemische Reinigung und die Nutzung von Dampfstrahlern ist auf privatem Gelände untersagt. Aus Sicht des Umweltschutzes rät auch das Umweltbundesamt dazu, eine Fahrzeugwäsche in dafür vorgesehenen Waschanlagen vorzunehmen. Wer sein Fahrzeug unrechtmäßig auf seinem privaten Grundstück, in der Einfahrt oder auf einem öffentlichen Parkplatz reinigt, muss mit Strafzahlungen bis zu 50.000 Euro rechnen.

Kleinere Verschmutzungen wie Blütenstaub, Vogelkot und Insektenrückstände können auch im privaten Rahmen beseitigt werden. Es empfiehlt sich nach einer groben Reinigung mit einem Wasserschlauch hartnäckige Überreste mit einem Schwamm zu lösen. Das abschließende Auftragen von Wachs beugt neuen Verschmutzungen vor.

Diese Informationen sollten Kunden einer professionellen Waschanlage gerade zum Jahreszeitenwechsel bewusst gemacht werden. Autowaschanlagen liefern den Kunden deutliche Vorteile. Zum einen ist die Benutzung einer Waschstraße komfortabler und schneller als das private Reinigen. Zum anderen entlastet es die Umwelt, denn moderne Waschanlagen sind auf den sparsamen Einsatz von Wasser und Reinigungschemikalien ausgelegt und erfüllen strenge Vorgaben des Umweltschutzes. Diese Gegenüberstellung zeigt also großes Potenzial in der Werbung für eine Waschanlage. Mit einer gezielten Kundenansprache kann es auch gelingen, Freunde der Heimwäsche als Neukunden zu gewinnen.

Autor: rieneke

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Die Grundregel bei der privaten Autoreinigung ist einfach: Wasser, Schwamm und Bürste dürfen bei der privaten Autowäsche zum Einsatz kommen, wenn das Grundstück mit der öffentlichen Kanalisation verbunden ist. Die genauen Regelungen legt die Wasserschutzverordnung fest. In Wasserschutzgebieten sind Autowäschen grundsätzlich verboten.

Eine Motorwäsche ist nur auf dafür vorgesehenen Waschflächen möglich. Auch die chemische Reinigung und die Nutzung von Dampfstrahlern ist auf privatem Gelände untersagt. Aus Sicht des Umweltschutzes rät auch das Umweltbundesamt dazu, eine Fahrzeugwäsche in dafür vorgesehenen Waschanlagen vorzunehmen. Wer sein Fahrzeug unrechtmäßig auf seinem privaten Grundstück, in der Einfahrt oder auf einem öffentlichen Parkplatz reinigt, muss mit Strafzahlungen bis zu 50.000 Euro rechnen.

Kleinere Verschmutzungen wie Blütenstaub, Vogelkot und Insektenrückstände können auch im privaten Rahmen beseitigt werden. Es empfiehlt sich nach einer groben Reinigung mit einem Wasserschlauch hartnäckige Überreste mit einem Schwamm zu lösen. Das abschließende Auftragen von Wachs beugt neuen Verschmutzungen vor.

Diese Informationen sollten Kunden einer professionellen Waschanlage gerade zum Jahreszeitenwechsel bewusst gemacht werden. Autowaschanlagen liefern den Kunden deutliche Vorteile. Zum einen ist die Benutzung einer Waschstraße komfortabler und schneller als das private Reinigen. Zum anderen entlastet es die Umwelt, denn moderne Waschanlagen sind auf den sparsamen Einsatz von Wasser und Reinigungschemikalien ausgelegt und erfüllen strenge Vorgaben des Umweltschutzes. Diese Gegenüberstellung zeigt also großes Potenzial in der Werbung für eine Waschanlage. Mit einer gezielten Kundenansprache kann es auch gelingen, Freunde der Heimwäsche als Neukunden zu gewinnen.

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