IHO widmet sich dem Thema Abscheidefreundlichkeit

Die Abwasserreinigung von Leichtflüssigkeiten wie Öl und Benzin hat in Deutschland keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz greift diese Lücke nun auf.

In Deutschland regelt die Abwasserverordnung mit den jeweiligen branchenspezifischen Anhängen die Beschaffenheit des einzuleitenden Abwassers. Darüber hinaus erstellt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), beauftragt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Regelwerke zur baulichen Beschaffenheit, Betrieb und Überwachung und einzuhaltenden Grenzwerten für Leichtflüssigkeiten. Dabei soll geregelt werden, welche Grenzwerte für das oberflächliche Abscheiden, also das Abtrennen von Flüssigkeiten, die leichter als Wasser sind, einzuhalten sind.

Zur spezifischen Bemessung von Grenzwerten des Abwasserverhaltens von Reinigungs- und Pflegemitteln wird häufig, in Ermangelung spezifischer Deutscher Normen, die österreichische ÖNORM B 5105 „Abwasserverhalten von Reinigungsmitteln auf wässriger Tensidbasis für die Fahrzeug- und Motorenreinigung“ als Bemessungsgrundlage herangezogen. Tenside sind dabei Stoffe, die die Verbindung von zwei eigentlich nicht verbindbaren Stoffen ermöglichen.

Diese Regelung ist derzeit gelebte Praxis, aber sie berücksichtigt nicht die Grenzwerte der Deutschen Abwasserverordnung. Besonders Herstellern von Waschchemie für die Carwash-Branche und deren Kunden kämen normierte Verfahren zur Ermittlung verlässlicher Grenzwerte für das deutsche Abwassersystem zugute.

Der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) prüft derzeit in Zusammenarbeit den Experten des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten entsprechender Ergänzungen.

Alexander Nix ist als neuer Vorsitzender des Fachbereiches für Metallindustrie und Technische Reinigung beim Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) für Branchen-relevante Themen der Waschchemiehersteller zuständig. (Quelle: Alexander Nix)

Mit dieser Problematik wird sich besonders der neugewählte Vorsitzende des IHO-Fachbereiches Metallindustrie und Technische Reinigung, Alexander Nix, beschäftigen. Seit dem Frühjahr 2020 hat er diese neue Funktion übernommen. Als Verkaufsleiter für Oberflächentechnik und als Laborleiter für die Entwicklung und Anwendungstechnik bei der Stockmeier Chemie GmbH und Co. KG bringt Nix den notwendigen fachlichen Hintergrund in die anstehenden Gespräche ein. Mit der Wahl des erfahrenen Chemieingenieurs soll der Bereich Carwash beim IHO wieder mehr in den Vordergrund treten.

Im Gespräch mit CarwashPro.de erklärte Nix, dass sich der IHO als Bindeglied zwischen der Industrie und der Politik versteht. Themen von übergeordneter Relevanz werden durch den IHO an die zuständigen politischen Gremien herangetragen, um für die gesamte Branche eine einheitliche Grundlage anzustreben.

Autor: Benedikt Wolter

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IHO widmet sich dem Thema Abscheidefreundlichkeit

Die Abwasserreinigung von Leichtflüssigkeiten wie Öl und Benzin hat in Deutschland keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz greift diese Lücke nun auf.

In Deutschland regelt die Abwasserverordnung mit den jeweiligen branchenspezifischen Anhängen die Beschaffenheit des einzuleitenden Abwassers. Darüber hinaus erstellt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), beauftragt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Regelwerke zur baulichen Beschaffenheit, Betrieb und Überwachung und einzuhaltenden Grenzwerten für Leichtflüssigkeiten. Dabei soll geregelt werden, welche Grenzwerte für das oberflächliche Abscheiden, also das Abtrennen von Flüssigkeiten, die leichter als Wasser sind, einzuhalten sind.

Zur spezifischen Bemessung von Grenzwerten des Abwasserverhaltens von Reinigungs- und Pflegemitteln wird häufig, in Ermangelung spezifischer Deutscher Normen, die österreichische ÖNORM B 5105 „Abwasserverhalten von Reinigungsmitteln auf wässriger Tensidbasis für die Fahrzeug- und Motorenreinigung“ als Bemessungsgrundlage herangezogen. Tenside sind dabei Stoffe, die die Verbindung von zwei eigentlich nicht verbindbaren Stoffen ermöglichen.

Diese Regelung ist derzeit gelebte Praxis, aber sie berücksichtigt nicht die Grenzwerte der Deutschen Abwasserverordnung. Besonders Herstellern von Waschchemie für die Carwash-Branche und deren Kunden kämen normierte Verfahren zur Ermittlung verlässlicher Grenzwerte für das deutsche Abwassersystem zugute.

Der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) prüft derzeit in Zusammenarbeit den Experten des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten entsprechender Ergänzungen.

Alexander Nix ist als neuer Vorsitzender des Fachbereiches für Metallindustrie und Technische Reinigung beim Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) für Branchen-relevante Themen der Waschchemiehersteller zuständig. (Quelle: Alexander Nix)

Mit dieser Problematik wird sich besonders der neugewählte Vorsitzende des IHO-Fachbereiches Metallindustrie und Technische Reinigung, Alexander Nix, beschäftigen. Seit dem Frühjahr 2020 hat er diese neue Funktion übernommen. Als Verkaufsleiter für Oberflächentechnik und als Laborleiter für die Entwicklung und Anwendungstechnik bei der Stockmeier Chemie GmbH und Co. KG bringt Nix den notwendigen fachlichen Hintergrund in die anstehenden Gespräche ein. Mit der Wahl des erfahrenen Chemieingenieurs soll der Bereich Carwash beim IHO wieder mehr in den Vordergrund treten.

Im Gespräch mit CarwashPro.de erklärte Nix, dass sich der IHO als Bindeglied zwischen der Industrie und der Politik versteht. Themen von übergeordneter Relevanz werden durch den IHO an die zuständigen politischen Gremien herangetragen, um für die gesamte Branche eine einheitliche Grundlage anzustreben.

Autor: Benedikt Wolter

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