Waschgutscheine für Firmenkunden als Kundengewinnung
An Weihnachten erhalten viele Arbeitnehmer eine kleine Aufmerksamkeit vom Arbeitgeber. In Zeiten von Fachkräftemangel bekommen solche Gesten der Wertschätzung und Anerkennung eine steigende Bedeutung. Genau die richtige Zeit also, um Flotten- und Geschäftskunden das Verschenken solcher Aufmerksamkeiten für ihre Mitarbeiter anzubieten. Weniger emotional, doch umso praktischer ist das Verschenken eines Tank- oder Waschgutscheins. Doch hier gibt es steuerrechtliche Grenzen, die beachtet werden sollten.
Sachbezüge haben eine Höchstgrenze
Jeder Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern steuerfrei und sozialversicherungsfrei Sachbezüge zukommen lassen. Entscheidend ist die Tatsache, dass kein Geld bzw. Bargeld verschenkt werden kann. Gutscheine sind daher beliegt, solange diese nicht gegen Bargeld ausgezahlt werden können. Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezüge pro Monat in Höhe von bis zu 50 € erhalten. Diese Regel gilt auch für den Dezember, denn ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk wird auf monatliche Leistungen angerechnet.
Werbeaktion für Waschanlagen
Weil Gutscheine für Mitarbeiter nicht auszahlbar sein dürfen, profitieren Waschanlagen, die mit digitalen Bezahlsystemen arbeiten. Hier können Waschguthaben zum Beispiel per Kundenkarte oder Washkey personalisiert werden und dann die Mitarbeiter überreicht werden.
Waschanlagen können so ihre Kundenbeziehung zu Stammkunden aus dem gewerblichen Bereich pflegen und gleichzeitig neue Kunden ansprechen.