Autowaschen in Röttenbach jetzt auch sonntags erlaubt

Das Sonntags- und Feiertagswaschverbot ist in vielen Gemeinden eine deutliche Einschränkung für die Carwash-Betreiber. Der Betreiber einer Tankstelle mit angeschlossenen Portalwaschanlage in Röttenbach hat nun doch die Genehmigung erhalten.

Seit Mitte Dezember darf in der Portalwaschanlage an der BFT-Tankstelle in Röttenbach nun auch sonntags und an Feiertagen die Autowäsche genutzt werden. Der Pächter der Anlage, Alexander Zöllner, hatte gute Argumente auf seiner Seite.

Gemeinderat genehmigt Sonntagswäsche

Zöllner hat im Gemeinderat von Röttenbach einen Antrag zur Erweiterung der Nutzungszeiten gestellt und er wurde mit knapper Mehrheit genehmigt. Die Mitglieder des Gemeinderates erklärten, dass diese Waschanlage emissionsbedingt unbedenklich sei, da sie in einem Gewerbegebiet liegt und Anwohner auch bei längerem Antrieb nicht gestört würden. Nur an den „stillen“ Feiertagen und einigen besonderen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten, 1. Mai, Allerheiligen, Weihnachten und Neujahr soll auch weiterhin kein Waschbetrieb stattfinden.

Sonntagswäsche ist Bürgerfreundlichkeit

Die Befürworter des Antrages im Gemeinderat unterstützten diesen, da eine Autowäsche an Sonntagen für sie ein Zeichen von Bürgerfreundlichkeit sei und gleichzeitig eine Maßnahme zur Stärkung der Gewerbetreibenden in Röttenbach. Die Gegenstimmen im Gemeinderat kamen von den Mitgliedern der Grünen, denn sie argumentierten, dass mit einer solchen Änderung die Abgrenzung des Sonntags zu den normalen Wochentagen aufgeweicht würde. Aber ihre Postion blieb in der Minderheit.

Autor: Benedikt Wolter

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Autowaschen in Röttenbach jetzt auch sonntags erlaubt

Das Sonntags- und Feiertagswaschverbot ist in vielen Gemeinden eine deutliche Einschränkung für die Carwash-Betreiber. Der Betreiber einer Tankstelle mit angeschlossenen Portalwaschanlage in Röttenbach hat nun doch die Genehmigung erhalten.

Seit Mitte Dezember darf in der Portalwaschanlage an der BFT-Tankstelle in Röttenbach nun auch sonntags und an Feiertagen die Autowäsche genutzt werden. Der Pächter der Anlage, Alexander Zöllner, hatte gute Argumente auf seiner Seite.

Gemeinderat genehmigt Sonntagswäsche

Zöllner hat im Gemeinderat von Röttenbach einen Antrag zur Erweiterung der Nutzungszeiten gestellt und er wurde mit knapper Mehrheit genehmigt. Die Mitglieder des Gemeinderates erklärten, dass diese Waschanlage emissionsbedingt unbedenklich sei, da sie in einem Gewerbegebiet liegt und Anwohner auch bei längerem Antrieb nicht gestört würden. Nur an den „stillen“ Feiertagen und einigen besonderen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten, 1. Mai, Allerheiligen, Weihnachten und Neujahr soll auch weiterhin kein Waschbetrieb stattfinden.

Sonntagswäsche ist Bürgerfreundlichkeit

Die Befürworter des Antrages im Gemeinderat unterstützten diesen, da eine Autowäsche an Sonntagen für sie ein Zeichen von Bürgerfreundlichkeit sei und gleichzeitig eine Maßnahme zur Stärkung der Gewerbetreibenden in Röttenbach. Die Gegenstimmen im Gemeinderat kamen von den Mitgliedern der Grünen, denn sie argumentierten, dass mit einer solchen Änderung die Abgrenzung des Sonntags zu den normalen Wochentagen aufgeweicht würde. Aber ihre Postion blieb in der Minderheit.

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