Australische Waschanlage nach tödlichem Autowaschunfall angeklagt

Bereits im Jahr 2019 ereignete sich im australischen Mulgrave ein tödlicher Unfall in einer Waschanlage. Ein 73-jähriger Mann starb, nachdem er zwischen einer Portalwaschanlage und einer Autotür eingeklemmt wurde. Da das Betreiberunternehmen zum Beispiel keine Sicherheitshinweise angebracht hatte, besteht nun eine Anklage wegen Fahrlässigkeit.

Das australische Waschanlagenunternehmen Chevron wird aktuell wegen Fahrlässigkeit im Falle eines tödlichen Unfalls in einer Waschanlage angeklagt. Ein 73-jähriger Mann kam zu Tode, als er zwischen einer Portalwaschanlage und einer Autotür eingeklemmt wurde. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, notwendige Maßnahmen zur Verhinderung des Unglücks ergriffen zu haben.

Laut Gerichtsdokumentation wurden keine Schritte unternommen, um Risiken zu eliminieren. So wurde auf das Anbringen von Sicherheitsschildern verzeichnet, die den Fahrer anweisen, das Fahrzeug nicht mehr zu verlassen, sobald die Anlage gestartet wurde.

Aber es wurden noch weitere Mängel aufgedeckt. So sollen auch Antikollisionsstangen gefehlt haben, die einen Zusammenstoß zwischen der Anlage und Personen oder Fahrzeugen in der Waschhalle vermieden hätten.

Im kommenden Jahr wird die Gerichtsverhandlung erwartet.

Autor: Sandra Schäfer

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Bereits im Jahr 2019 ereignete sich im australischen Mulgrave ein tödlicher Unfall in einer Waschanlage. Ein 73-jähriger Mann starb, nachdem er zwischen einer Portalwaschanlage und einer Autotür eingeklemmt wurde. Da das Betreiberunternehmen zum Beispiel keine Sicherheitshinweise angebracht hatte, besteht nun eine Anklage wegen Fahrlässigkeit.

Das australische Waschanlagenunternehmen Chevron wird aktuell wegen Fahrlässigkeit im Falle eines tödlichen Unfalls in einer Waschanlage angeklagt. Ein 73-jähriger Mann kam zu Tode, als er zwischen einer Portalwaschanlage und einer Autotür eingeklemmt wurde. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, notwendige Maßnahmen zur Verhinderung des Unglücks ergriffen zu haben.

Laut Gerichtsdokumentation wurden keine Schritte unternommen, um Risiken zu eliminieren. So wurde auf das Anbringen von Sicherheitsschildern verzeichnet, die den Fahrer anweisen, das Fahrzeug nicht mehr zu verlassen, sobald die Anlage gestartet wurde.

Aber es wurden noch weitere Mängel aufgedeckt. So sollen auch Antikollisionsstangen gefehlt haben, die einen Zusammenstoß zwischen der Anlage und Personen oder Fahrzeugen in der Waschhalle vermieden hätten.

Im kommenden Jahr wird die Gerichtsverhandlung erwartet.

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