Mehr Assistenzsysteme werden in der EU zur Pflicht

Weitgehend unbemerkt wurden letzte Woche viele neue Fahrassistenzsysteme Pflicht in Autos, die neu auf dem Markt erscheinen. Dies solle die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Doch es gibt auch Nachteile: die wenigsten Autofahrer beherrschen ihre modernen Fahrzeuge. In besonderen Fahrsituationen, wie in der Waschanlage kommt es dadurch immer wieder zu Problemen, Schäden und Störungen.

Eine stattliche Liste von mehr als elf Ausstattungsmerkmalen sind seit dem 06. Juli 2022 verpflichtend in Fahrzeugen, die neu auf dem Automobilmarkt kommen sollen. Möglich ist dies durch die Revision der sogenannten „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“. Diese EU-Verordnung regelt unter anderen die Vorgaben über Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen. Eine Ausstattungspflicht bei neu zugelassenen Fahrzeugen wird im Jahr 2024 folgen.

Hochentwickelter Notbremsassistent

Einige der zur Pflicht gewordenen Fahrassistenzsysteme sind technische Weiterentwicklungen von Technologien, die bereits seit längerer Zeit in modernen Autos zu finden sind. So wird zum Beispiel ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent und ein Hochentwickelter Notbremsassistent verpflichtend werden. Solche Systeme haben in der Vergangenheit schon dazu beigetragen, dass es zu Störungen in Waschanlagen kam. Besonders betroffen sind hierbei Waschstraßen, bei denen die Fahrzeuge einseitig maschinell fortbewegt werden. Wie sich die neuen Systeme auswirken werden, bleibt dabei abzuwarten.

Autofahrer müssen sich informieren

Mit der Erhöhung technischer Vorrichtungen in Fahrzeugen steigt auch die Verantwortung der Autofahrer, sich über verbaute Technik zu informieren. Dabei reicht der Blick ins Bedienungshandbuch allein oft nicht aus, wie auch ein Fahrzeughersteller im Gespräch mit CarwashPro.de offenlegte. Waschanlagenbetreiber sollten diese Entwicklung verfolgen und unter Umständen notwendige Warnhinweise anpassen. Es bleibt auch abzuwarten, wie sich Waschtechnikhersteller an die steigende Zahl der Fahrassistenzsysteme anpassen werden.

Liste der verpflichtenden Fahrassistenzsysteme

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS)*
  • Notfall-Spurhalteassistent (ELKS)
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
  • Vorrichtung zum Einbau eines Alkohol-Interlock
  • Ereignisdatenspeicher (EDR, auch „Unfalldatenspeicher“)
  • Schutz vor Cyberangriffen
  • Reifendrucküberwachung (TPMS) – für N1
  • Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen)
  • weitere

*AEBS zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind erst ab 2024 für neue Fahrzeugtypen in Segment der Pkw und Kleintransporter verpflichtend.

Autor: Sandra Schäfer

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Mehr Assistenzsysteme werden in der EU zur Pflicht

Weitgehend unbemerkt wurden letzte Woche viele neue Fahrassistenzsysteme Pflicht in Autos, die neu auf dem Markt erscheinen. Dies solle die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Doch es gibt auch Nachteile: die wenigsten Autofahrer beherrschen ihre modernen Fahrzeuge. In besonderen Fahrsituationen, wie in der Waschanlage kommt es dadurch immer wieder zu Problemen, Schäden und Störungen.

Eine stattliche Liste von mehr als elf Ausstattungsmerkmalen sind seit dem 06. Juli 2022 verpflichtend in Fahrzeugen, die neu auf dem Automobilmarkt kommen sollen. Möglich ist dies durch die Revision der sogenannten „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“. Diese EU-Verordnung regelt unter anderen die Vorgaben über Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen. Eine Ausstattungspflicht bei neu zugelassenen Fahrzeugen wird im Jahr 2024 folgen.

Hochentwickelter Notbremsassistent

Einige der zur Pflicht gewordenen Fahrassistenzsysteme sind technische Weiterentwicklungen von Technologien, die bereits seit längerer Zeit in modernen Autos zu finden sind. So wird zum Beispiel ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent und ein Hochentwickelter Notbremsassistent verpflichtend werden. Solche Systeme haben in der Vergangenheit schon dazu beigetragen, dass es zu Störungen in Waschanlagen kam. Besonders betroffen sind hierbei Waschstraßen, bei denen die Fahrzeuge einseitig maschinell fortbewegt werden. Wie sich die neuen Systeme auswirken werden, bleibt dabei abzuwarten.

Autofahrer müssen sich informieren

Mit der Erhöhung technischer Vorrichtungen in Fahrzeugen steigt auch die Verantwortung der Autofahrer, sich über verbaute Technik zu informieren. Dabei reicht der Blick ins Bedienungshandbuch allein oft nicht aus, wie auch ein Fahrzeughersteller im Gespräch mit CarwashPro.de offenlegte. Waschanlagenbetreiber sollten diese Entwicklung verfolgen und unter Umständen notwendige Warnhinweise anpassen. Es bleibt auch abzuwarten, wie sich Waschtechnikhersteller an die steigende Zahl der Fahrassistenzsysteme anpassen werden.

Liste der verpflichtenden Fahrassistenzsysteme

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS)*
  • Notfall-Spurhalteassistent (ELKS)
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
  • Vorrichtung zum Einbau eines Alkohol-Interlock
  • Ereignisdatenspeicher (EDR, auch „Unfalldatenspeicher“)
  • Schutz vor Cyberangriffen
  • Reifendrucküberwachung (TPMS) – für N1
  • Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen)
  • weitere

*AEBS zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind erst ab 2024 für neue Fahrzeugtypen in Segment der Pkw und Kleintransporter verpflichtend.

Autor: Sandra Schäfer

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