ACCC klagt Waschanlagenfranchise „Geowash“ wegen Skrupellosigkeit erfolgreich an

In Australien regelt der „Franchising Code of Conduct“ das Verhalten und die Leitung sowohl des Franchisegebers als auch der Franchisenehmer untereinander. Nun hat die Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) erfolgreich den Franchisegeber „Geowash“ für Vergehen gegen das „Good Faith Agreement“ verklagt.  

In Übereinkunft mit diesem Kodex verpflichten sich Geber und Nehmer ihre geschäftliche Beziehung ehrlich und vertrauensvoll durchzuführen. Dazu gehören auch Informationen bezüglich des zu erwartenden Umsatzes mit der Franchise.

Nach einer 2015 durchgeführten Untersuchung behauptet die ACCC, dass Geowash für potentielle Franchisenehmer einen durchschnittlichen Umsatz von $70.216 vorhersagten, es aber an jeglicher Grundlage für diese Vorhersage fehlte, berichtet smartcompany.

Des Weiteren wirft die ACCC Geowash vor, falsche Aussagen über eine Zusammenarbeit mit Autoriesen wie Nissan, Kia, Audi oder Holden zu Werbezwecken gemacht zu haben.

Das Gericht stimmte der ACCC insoweit zu, als dass Geowash skrupellos einen willkürlichen Konzessionsbetrag seinen Franchisenehmern berechnete, den sie bereit waren zu zahlen. Dieser Betrag hatte aber nichts mit den Kosten zu tun, die tatsächlich für die Eröffnung einer Waschanlage im Geowashfranchise anfielen.

Außerdem verurteilte das Gericht den von Geowash vermittelten „falschen Eindruck“, dass die Franchisegebühren zumindest zum Teil direkt dazu genutzt würden, eine neue Waschanlage in Betrieb zu nehmen, obwohl der „größte Teil“ zur Provisionszahlung für Geowash-Angestellte diente. Dies resultierte laut Gericht in einer Unterfinanzierung der eigentlichen Waschanlagen, was zu einem schlechten Kundenservice führte.

Bisher stehen noch keine Strafen für Geowash fest. Sie werden in einer gesonderten Gerichtsverhandlung erörtert.

Autor: Eva Heuft

Antworte auch

Noch maximal Zeichen

Bitte melden Sie sich an mit einem der sozialen Medium um einen Kommentar abzugeben.

ACCC klagt Waschanlagenfranchise „Geowash“ wegen Skrupellosigkeit erfolgreich an | CarwashPro

ACCC klagt Waschanlagenfranchise „Geowash“ wegen Skrupellosigkeit erfolgreich an

In Australien regelt der „Franchising Code of Conduct“ das Verhalten und die Leitung sowohl des Franchisegebers als auch der Franchisenehmer untereinander. Nun hat die Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) erfolgreich den Franchisegeber „Geowash“ für Vergehen gegen das „Good Faith Agreement“ verklagt.  

In Übereinkunft mit diesem Kodex verpflichten sich Geber und Nehmer ihre geschäftliche Beziehung ehrlich und vertrauensvoll durchzuführen. Dazu gehören auch Informationen bezüglich des zu erwartenden Umsatzes mit der Franchise.

Nach einer 2015 durchgeführten Untersuchung behauptet die ACCC, dass Geowash für potentielle Franchisenehmer einen durchschnittlichen Umsatz von $70.216 vorhersagten, es aber an jeglicher Grundlage für diese Vorhersage fehlte, berichtet smartcompany.

Des Weiteren wirft die ACCC Geowash vor, falsche Aussagen über eine Zusammenarbeit mit Autoriesen wie Nissan, Kia, Audi oder Holden zu Werbezwecken gemacht zu haben.

Das Gericht stimmte der ACCC insoweit zu, als dass Geowash skrupellos einen willkürlichen Konzessionsbetrag seinen Franchisenehmern berechnete, den sie bereit waren zu zahlen. Dieser Betrag hatte aber nichts mit den Kosten zu tun, die tatsächlich für die Eröffnung einer Waschanlage im Geowashfranchise anfielen.

Außerdem verurteilte das Gericht den von Geowash vermittelten „falschen Eindruck“, dass die Franchisegebühren zumindest zum Teil direkt dazu genutzt würden, eine neue Waschanlage in Betrieb zu nehmen, obwohl der „größte Teil“ zur Provisionszahlung für Geowash-Angestellte diente. Dies resultierte laut Gericht in einer Unterfinanzierung der eigentlichen Waschanlagen, was zu einem schlechten Kundenservice führte.

Bisher stehen noch keine Strafen für Geowash fest. Sie werden in einer gesonderten Gerichtsverhandlung erörtert.

Autor: Eva Heuft

Antworte auch

Noch maximal Zeichen

Bitte melden Sie sich an mit einem der sozialen Medium um einen Kommentar abzugeben.