Gemeinderat untersagt gewerbliche Autowäsche in der Garage

In Dossenbach, einem Ortsteil der Gemeinde Schwörstadt, wollte eine Privatperson in seiner Garage professionell Autos waschen. Der Gemeinderat hat für dieses Vorhaben nun keine Genehmigung erteilt.

Mehrere Gründe sprachen gegen den Plan der Privatperson, die in einer Garage professionell Autos waschen wollte. Zum einen sollte die mittlere Zelle einer Dreiergarage genutzt werden. Die Breite bemaß sich auf nur 2,83 Meter. Der Gemeinderat war der Überzeugung, dass dies nicht ausreichen würde und es zu befürchten sei, dass aufgrund der Enge die Arbeiten bei günstigem Wetter vor die Garage verlegt würden. Auch der zu erwartende Lärm würde die Grenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet überschreiten.

Im Zuge der Prüfung des Antrages äußerte auch das Gewerbeamt bedenken, ob die rechtlich korrekte Ausführung des Gewerbes in der Enge einer Garage machbar sei. Eines der Geräte, das zum Einsatz kommen sollte, sei sogar für den Gebrauch in geschlossenen Räumen zu laut.

Anwohnerbeschwerden lagen bereits vor

Scheinbar hatte der Antragsteller jedoch nicht mit seiner Tätigkeit gewartet bis eine Entscheidung gefallen war. Bereits vorher meldeten sich Anwohner und gaben an, dass Autowäschen bereits mehrfach im Freien und an anderen Straßenabschnitten durchgeführt worden waren.

Im Gesamtbild der Sachlage entschied sich der Gemeinderat einstimmig gegen eine Genehmigung dieser Art der gewerblichen Tätigkeit. Dennoch zeigt sich, dass das Bestreben mit Autowäschen Geld zu verdienen für die Menschen einen Anreiz darstellt und die Nachfrage auch zu solch abwegigen Lösungsansätzen führt.

Autor: Sandra Schäfer

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