Sonntagswäsche: Gemeinderat schließt bayrische SB-Waschanlage

Der SB-Waschpark Wasch&Maß in Sengenthal darf an Sonn- und Feiertagen nicht mehr öffnen. Dies beschloss nun der Gemeinderat. Der Frust beim Betreiber ist groß, zumal seine direkten Waschnachbarn weiter waschen dürfen.

Mitten in einem Gewerbegebiet an einer Bundesstraße gelegen befindet sich der SB-Waschpark Wasch&Maß in Sengenthal. Der direkte Nachbar ist eine Tankstelle mit angeschlossener Portalwaschanlage. Nun hat der Gemeinderat beschlossen, dass an Sonn- und Feiertagen auf dem SB-Waschplatz nicht mehr gewaschen werden darf. Dabei wären die waschstarken Sonntage nach Aussage des Betreibers sehr wichtig gewesen für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage.

Kritik an kommunaler Entscheidung

Die Entscheidung im Gemeinderat fiel mit 9:8 Stimmen denkbar knapp aus. Der Bürgermeister selbst und die meisten Gemeinderäte waren gegen das Waschverbot, doch einige Mitglieder des Gemeinderates waren für das Waschverbot. Für sie sei die besondere Stellung der arbeitsfreien Tage genügend Begründung, um ein Autowaschen an diesen Tagen zu verbieten, so bewertet Peter Hollweck, Betreiber des SB-Waschplatzes und des angrenzenden Getränkemarktes, die Entscheidung. Er ist nun sehr frustriert über diese Entscheidung. Für ihn ist eine solche Entscheidung in kommunaler Hand falsch verortet. „Die meisten Gemeinderatsmitglieder haben keine Vorstellung von den Investitionssummen der Unternehmen. Sie wissen nicht, wie es ist mit 2 Millionen Euro Schulden zu leben.“ Hollwerk hatte zuletzt umfassend in ein Unternehmen investiert und plante auch noch weitere Neuheiten, mit denen er wahrscheinlich der erste Carwash-Anbieter dieser Art in Deutschland gewesen wäre. Auch durch die Folgen dieser kommunalen Entscheidung sind seine Pläne jetzt auf Jahre verschoben.

Kein Verständnis für Lärmbelästigung

Die betreffenden Gemeinderatsmitglieder führten als Begründung an, dass sich vorbeilaufende Fußgänger von der Autowäsche an Sonn- und Feiertagen gestört fühlen könnten. Beschwerden aus der Bevölkerung gab es jedoch zu keiner Zeit. Die nächste Wohnbebauung ist etwa 400 bis 500 Meter entfernt. Die direkte Lage an der Bundesstraße zeigt, dass es sich bei dem Gebiet nicht um ein besonderes Naherholungsgebiet handeln dürfte.

Für besonderen Frust sorgt die Tatsache, dass die Portalwaschanlage der benachbarten Tankstelle in nur 20 Metern Entfernung an allen Wochentagen uneingeschränkt weiter waschen darf.

Das Sonn- und Feiertagsverbot für den SB-Waschplatz in Sengenthal stößt auf Unverständnis. (Quelle: Pexels)

Zuletzt sehr zufriedene Kunden

Seine Kunden zeigten sich zuletzt sehr zufrieden und dankbar, endlich auch an Sonntagen ihr Auto waschen zu können. Die Freizeit der Menschen wird zunehmend durch längere Arbeitszeiten und längere Arbeitswege reduziert. Da wurde das Waschangebot im SB-Waschpark Wasch&Maß dankbar angenommen. Die Kunden reisten auch aus der weiteren Umgebung an.

Kommunale Entscheidung in Bayern

In Bayern liegt die Entscheidungshoheit über das Sonntags- und Feiertagswaschverbot bei den Kommunen. So sind Unternehmer von diesen Entscheidungsträgern abhängig. Gleichzeitig zeigt sich aber auch ein sehr diverses Bild, denn in der Nachbargemeinde von Sengenthal darf an allen Tagen weiter gewaschen werden.

Das Waschverbot an Sonn- und Feiertagen geht auf die Weimarer Reichsverfassung zurück. 1919 wurde der Art. 139 verabschiedet, nach dem diese Tage besonderen Schutz erhielten. Der Wortlaut des damaligen Abschnittes im Grundgesetz lautete: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Wie bewerten Sie die Verbote für Autowäschen an Sonn- und Feiertagen?

Autor: Sandra Schäfer

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