Noch bis 30.06.2021 Corona-Bonus an Mitarbeiter auszahlen

Bis zu 1.500 Euro dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Gehalt auszahlen, um die Erschwernisse durch die Corona-Krise zu kompensieren. Die Frist zur Auszahlung endet am 30.06.2021.

Auch für die Arbeit in Waschanlagen bringt die Corona-Krise zusätzliche Belastungen mit sich. Der direkte Kundenkontakt lässt sich auch in Waschstraßen mit Personal vor Ort gut reduzieren, aber er stellt grundsätzlich eine beständige Gefahr der Infektion dar. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind daher obligatorisch. Für die Mitarbeiter hat sich daher die Arbeit seit Beginn der Corona-Krise verändert.

Als Ausgleich dafür besteht die Möglichkeit, einen steuerfreien Corona-Bonus auszuzahlen. Die Frist dafür endet am 30.06.2021. Im gesamten Zeitraum seit 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 dürfen nicht mehr als 1.500 Euro auf diesem Wege ausgezahlt werden. Anteilige Zahlungen in 2020 werden auf die Gesamtsumme angerechnet.

Der Corona-Bonus darf auch nicht als Ersatz für Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ähnliche Lohnzahlungen genutzt werden. Er soll einen Zweck erfüllen und ist daher zusätzlich zu den bisher üblichen Lohnzahlungen anzusehen.

Autor: Sandra Schäfer

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Bis zu 1.500 Euro dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Gehalt auszahlen, um die Erschwernisse durch die Corona-Krise zu kompensieren. Die Frist zur Auszahlung endet am 30.06.2021.

Auch für die Arbeit in Waschanlagen bringt die Corona-Krise zusätzliche Belastungen mit sich. Der direkte Kundenkontakt lässt sich auch in Waschstraßen mit Personal vor Ort gut reduzieren, aber er stellt grundsätzlich eine beständige Gefahr der Infektion dar. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind daher obligatorisch. Für die Mitarbeiter hat sich daher die Arbeit seit Beginn der Corona-Krise verändert.

Als Ausgleich dafür besteht die Möglichkeit, einen steuerfreien Corona-Bonus auszuzahlen. Die Frist dafür endet am 30.06.2021. Im gesamten Zeitraum seit 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 dürfen nicht mehr als 1.500 Euro auf diesem Wege ausgezahlt werden. Anteilige Zahlungen in 2020 werden auf die Gesamtsumme angerechnet.

Der Corona-Bonus darf auch nicht als Ersatz für Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ähnliche Lohnzahlungen genutzt werden. Er soll einen Zweck erfüllen und ist daher zusätzlich zu den bisher üblichen Lohnzahlungen anzusehen.

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