Handwäsche Hand wash

Selbstwäsche weiterhin keine Alternative zur Autowäsche

Foto: Pixabay

Jedes Jahr, besonders im Frühjahr, sieht man Autobesitzer, die ihre Fahrzeuge außerhalb von Waschanlagen reinigen. Das ist weiterhin in vielen Regionen nicht erlaubt und steht unter hoher Strafe. Die Regelungen sind jedoch je nach Bundesland oder Gemeinde unterschiedlich.

Autowaschen auf dem eigenen Grundstück stellt ein großes Risiko für die Umwelt dar. Umweltschädliche Stoffe wie Öl, Kraftstoff und andere Schadstoffe auf der Oberfläche des Fahrzeugs können mit dem Waschwasser schnell ins Grundwasser gelangen. Daher ist es in einigen Kommunen teilweise nur erlaubt, das Auto selbst zu waschen, wenn das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder in benachbarte Gewässer gelangen kann. Genaue Regelungen sind den kommunalen Vorschriften zu entnehmen.

Wassersparen beim Autowaschen

Nicht nur die Gefährdung des Grundwassers spricht gegen die Heimwäsche. Auch die Menge an verbrauchtem Wasser spricht für eine moderne Waschanlage. Bei der Autowäsche im heimischen Umfeld wird noch immer oft Trinkwasser oder Frischwasser verwendet. Dieses ist kostbar und kommt daher in Waschanlagen in der Regel nicht zum Einsatz. Hier steht die Wasseraufbereitung im Mittelpunkt, sodass über 90 % des genutzten Wassers aufbereitet und wiederverwendet werden kann. Auch die Menge an genutztem Wasser spricht deutlich für eine Waschanlage. Eine durchschnittliche Heimwäsche mit dem Gartenschlauch verbraucht mindestens 150 Liter Frischwasser. Moderne Waschtechnik ist hingegen so konzipiert, dass möglichst wenig Wasser zum Einsatz kommt. Die tatsächliche Wassermenge, die für eine Autowäsche zum Einsatz kommt, unterscheidet sich je nach Hersteller und Waschanlage.

Auch Sonn- und Feiertagswäsche ist nicht einheitlich geregelt

Auch wenn Autofahrer aus Umweltschutzgründen dazu angehalten sind, Waschanlagen für die Autoreinigung zu nutzen, so ist dies nicht uneingeschränkt möglich. Sehr zum Ärger von Carwash-Betreibern besteht in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bremen ein Sonn- und Feiertagswaschverbot. Es dürfen keine öffentlich wahrnehmbaren Aufgaben zu diesen Zeiten getätigt werden, wozu auch die Autowäsche gezählt wird. Andere Bundesländer genehmigen wenigstens die Nutzung vollautomatischer Waschanlagen und schränken die Autowäsche nur an ausgewählten Feiertagen besonders ein. In der Carwash-Branche gab es schon mehrere Vorstöße, an diesen rechtlichen Vorgaben Änderungen zu erwirken, jedoch blieben diese überwiegend erfolglos. Eine Verbesserung der Lage ist trotz technologischem Fortschritt und moderner Waschtechnik aktuell nicht in Sicht.

Autor: Sandra Schäfer

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Selbstwäsche weiterhin keine Alternative zur Autowäsche | CarwashPro
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Selbstwäsche weiterhin keine Alternative zur Autowäsche

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Jedes Jahr, besonders im Frühjahr, sieht man Autobesitzer, die ihre Fahrzeuge außerhalb von Waschanlagen reinigen. Das ist weiterhin in vielen Regionen nicht erlaubt und steht unter hoher Strafe. Die Regelungen sind jedoch je nach Bundesland oder Gemeinde unterschiedlich.

Autowaschen auf dem eigenen Grundstück stellt ein großes Risiko für die Umwelt dar. Umweltschädliche Stoffe wie Öl, Kraftstoff und andere Schadstoffe auf der Oberfläche des Fahrzeugs können mit dem Waschwasser schnell ins Grundwasser gelangen. Daher ist es in einigen Kommunen teilweise nur erlaubt, das Auto selbst zu waschen, wenn das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder in benachbarte Gewässer gelangen kann. Genaue Regelungen sind den kommunalen Vorschriften zu entnehmen.

Wassersparen beim Autowaschen

Nicht nur die Gefährdung des Grundwassers spricht gegen die Heimwäsche. Auch die Menge an verbrauchtem Wasser spricht für eine moderne Waschanlage. Bei der Autowäsche im heimischen Umfeld wird noch immer oft Trinkwasser oder Frischwasser verwendet. Dieses ist kostbar und kommt daher in Waschanlagen in der Regel nicht zum Einsatz. Hier steht die Wasseraufbereitung im Mittelpunkt, sodass über 90 % des genutzten Wassers aufbereitet und wiederverwendet werden kann. Auch die Menge an genutztem Wasser spricht deutlich für eine Waschanlage. Eine durchschnittliche Heimwäsche mit dem Gartenschlauch verbraucht mindestens 150 Liter Frischwasser. Moderne Waschtechnik ist hingegen so konzipiert, dass möglichst wenig Wasser zum Einsatz kommt. Die tatsächliche Wassermenge, die für eine Autowäsche zum Einsatz kommt, unterscheidet sich je nach Hersteller und Waschanlage.

Auch Sonn- und Feiertagswäsche ist nicht einheitlich geregelt

Auch wenn Autofahrer aus Umweltschutzgründen dazu angehalten sind, Waschanlagen für die Autoreinigung zu nutzen, so ist dies nicht uneingeschränkt möglich. Sehr zum Ärger von Carwash-Betreibern besteht in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bremen ein Sonn- und Feiertagswaschverbot. Es dürfen keine öffentlich wahrnehmbaren Aufgaben zu diesen Zeiten getätigt werden, wozu auch die Autowäsche gezählt wird. Andere Bundesländer genehmigen wenigstens die Nutzung vollautomatischer Waschanlagen und schränken die Autowäsche nur an ausgewählten Feiertagen besonders ein. In der Carwash-Branche gab es schon mehrere Vorstöße, an diesen rechtlichen Vorgaben Änderungen zu erwirken, jedoch blieben diese überwiegend erfolglos. Eine Verbesserung der Lage ist trotz technologischem Fortschritt und moderner Waschtechnik aktuell nicht in Sicht.

Autor: Sandra Schäfer

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