Blog WashTec: Pausenzeiten – Wie viel stehen ihren Mitarbeitern zu?

Jedem Mitarbeiter stehen Pausenzeiten zu, wenn er eine bestimmte Menge an Stunden arbeitet. Welche das sind, wie die Ruhezeiten auszusehen haben und welche Strafe es bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gibt, erfahren Sie hier.

Die Pausenzeiten hängen von der Länge der Arbeit ab

Falls Ihre Mitarbeiter in Schichten bis zu sechs Stunden arbeiten, steht ihnen gesetzlich gesehen keine offizielle Pause zu. Das wird von einigen Arbeitnehmern auch begrüßt, denn die Pausenzeiten werden anders als die Arbeitszeiten im Normalfall nicht bezahlt.
Sobald ein Mitarbeiter länger als sechs und bis neun Stunden arbeitet, muss er gesetzlich gesehen eine Pause von 30 Minuten machen. Arbeitet er mehr als neun Stunden, beträgt die Pausenzeit 45 Minuten.

Achtung: Wenn ein Mitarbeiter auf seine Pausenzeit verzichtet und gern den Lohn für seine volle Anwesenheit haben möchte, dürfen Sie ihn ihm nicht geben. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter am besten schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses darauf hin, dass sie die Pausenzeiten einhalten müssen.

Sie können die Pausenzeiten bei der Arbeit aufteilen

Kein Mitarbeiter muss seine 30 (oder 45) Minuten Pause am Stück nehmen. Wenn es ihnen besser passt, ist auch die Aufteilung in zwei (oder drei) Mal 15 Minuten zulässig. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Team der Waschanlage diese Aufteilung einrichten kann.

Nicht jede Arbeitsunterbrechung ist eine Ruhepause

Wenn Ihr Mitarbeiter mal fix im Bad verschwindet oder sich einen Kaffee holt, gilt das nicht als Pausenzeit: Diese kurzen Augenblicke sind Teil der Arbeitszeit und werden entsprechend mit vergütet. Das gilt auch, wenn zum Beispiel ein Defekt Ihre Waschanlage lahmlegt und Sie schauen müssen, wie Sie sie wieder zum Laufen bringen: Zwar können Sie Ihren Mitarbeitern sagen, dass sie Pause machen sollen, doch hinsichtlich der Bezahlung läuft ihre Arbeitszeit weiter. Das ist der Tatsache geschuldet, dass sie jederzeit damit rechnen müssen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Erholen können sie sich so nicht, entscheidet die Rechtsprechung.

Acht Stunden Arbeit sind genug

Grundsätzlich sollte die Notwendigkeit, 45 Minuten Pause einzulegen, nur sehr selten auftreten: Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die normale tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Sie darf nur dann ausnahmsweise auf zehn Stunden verlängert werden, wenn ein halbes Jahr lang die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt nicht bei über acht Stunden lag.

Ruhezeiten wollen berücksichtigt werden

Bei Ihrer Waschanlage hat es eine Aktion zum Nachtwaschen gegeben, und einer Ihrer Mitarbeiter blieb bis 24 Uhr. Er möchte gern am nächsten Tag um acht Uhr anfangen – und diesen Wunsch sollten Sie ihm abschlagen: Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten. Nach jedem Feierabend muss der Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten. Schlagen Sie besagtem Mitarbeiter also vor, ab 14.00 oder ab 16.00 Uhr zu kommen – je nachdem, wie Sie die Schichten aufteilen.

Für Jugendliche gelten eigene Regeln

Ab einem Alter von 15 Jahren dürfen Jugendliche Nebenjobs annehmen. Die maximale Arbeitszeit für 15- bis 18-Jährige beträgt wie bei Erwachsenen auch acht Stunden, allerdings steht ihnen mehr Pausenzeit zu: Schon bei einer Gesamtarbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden müssen Jugendliche eine Pause von 30 Minuten machen, bei mehr als sechs Stunden sogar eine von 60 Minuten (oder zweimal 30, je nachdem, wie sie die Pausenzeit aufteilen).

Bei Verstoß gegen die Pausenzeiten droht Strafe

Es liegt in Ihrem Interesse als Arbeitgeber, dass Sie auf die Einhaltung der Pausenzeiten achten: Klagt jemand, dass Sie diesen Punkt vernachlässigen, können Sie ein Ordnungsgeld von bis zu 15.000 Euro zahlen müssen. Schlimmer ist es noch, wenn Ihnen ein Vorsatz vorgeworfen werden kann. In diesem Fall kann zum Ordnungsgeld auch eine Freiheitsstrafe hinzukommen.

Fazit: Pausenzeiten sind wichtig

Kein Mensch kann sich ewig konzentrieren – und wer müde oder unkonzentriert ist, macht Fehler. Aus diesem Grund gibt es das Arbeitszeitgesetz, und aus diesem Grund können die Strafen bei Nichtbeachtung so empfindlich ausfallen. Zum Glück sind die Regelungen einfach: Bei Schichten bis zu sechs Stunden ist keine Pause vorgeschrieben, darüber hinaus schon. Und in Schichtarbeit ist es insgesamt sowieso angenehmer, nicht die Spät- und die folgende Frühschicht übernehmen zu müssen.

Erfahren Sie in unseren Beiträgen, wie sie Ihre Waschanlagen-Mitarbeiter langfristig motivieren und welche Teambuilding-Spiele Ihre Truppe am besten zusammenschweißen können”

Autor: Frank van de Ven

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Jedem Mitarbeiter stehen Pausenzeiten zu, wenn er eine bestimmte Menge an Stunden arbeitet. Welche das sind, wie die Ruhezeiten auszusehen haben und welche Strafe es bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gibt, erfahren Sie hier.

Die Pausenzeiten hängen von der Länge der Arbeit ab

Falls Ihre Mitarbeiter in Schichten bis zu sechs Stunden arbeiten, steht ihnen gesetzlich gesehen keine offizielle Pause zu. Das wird von einigen Arbeitnehmern auch begrüßt, denn die Pausenzeiten werden anders als die Arbeitszeiten im Normalfall nicht bezahlt.
Sobald ein Mitarbeiter länger als sechs und bis neun Stunden arbeitet, muss er gesetzlich gesehen eine Pause von 30 Minuten machen. Arbeitet er mehr als neun Stunden, beträgt die Pausenzeit 45 Minuten.

Achtung: Wenn ein Mitarbeiter auf seine Pausenzeit verzichtet und gern den Lohn für seine volle Anwesenheit haben möchte, dürfen Sie ihn ihm nicht geben. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter am besten schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses darauf hin, dass sie die Pausenzeiten einhalten müssen.

Sie können die Pausenzeiten bei der Arbeit aufteilen

Kein Mitarbeiter muss seine 30 (oder 45) Minuten Pause am Stück nehmen. Wenn es ihnen besser passt, ist auch die Aufteilung in zwei (oder drei) Mal 15 Minuten zulässig. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Team der Waschanlage diese Aufteilung einrichten kann.

Nicht jede Arbeitsunterbrechung ist eine Ruhepause

Wenn Ihr Mitarbeiter mal fix im Bad verschwindet oder sich einen Kaffee holt, gilt das nicht als Pausenzeit: Diese kurzen Augenblicke sind Teil der Arbeitszeit und werden entsprechend mit vergütet. Das gilt auch, wenn zum Beispiel ein Defekt Ihre Waschanlage lahmlegt und Sie schauen müssen, wie Sie sie wieder zum Laufen bringen: Zwar können Sie Ihren Mitarbeitern sagen, dass sie Pause machen sollen, doch hinsichtlich der Bezahlung läuft ihre Arbeitszeit weiter. Das ist der Tatsache geschuldet, dass sie jederzeit damit rechnen müssen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Erholen können sie sich so nicht, entscheidet die Rechtsprechung.

Acht Stunden Arbeit sind genug

Grundsätzlich sollte die Notwendigkeit, 45 Minuten Pause einzulegen, nur sehr selten auftreten: Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die normale tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Sie darf nur dann ausnahmsweise auf zehn Stunden verlängert werden, wenn ein halbes Jahr lang die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt nicht bei über acht Stunden lag.

Ruhezeiten wollen berücksichtigt werden

Bei Ihrer Waschanlage hat es eine Aktion zum Nachtwaschen gegeben, und einer Ihrer Mitarbeiter blieb bis 24 Uhr. Er möchte gern am nächsten Tag um acht Uhr anfangen – und diesen Wunsch sollten Sie ihm abschlagen: Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten. Nach jedem Feierabend muss der Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten. Schlagen Sie besagtem Mitarbeiter also vor, ab 14.00 oder ab 16.00 Uhr zu kommen – je nachdem, wie Sie die Schichten aufteilen.

Für Jugendliche gelten eigene Regeln

Ab einem Alter von 15 Jahren dürfen Jugendliche Nebenjobs annehmen. Die maximale Arbeitszeit für 15- bis 18-Jährige beträgt wie bei Erwachsenen auch acht Stunden, allerdings steht ihnen mehr Pausenzeit zu: Schon bei einer Gesamtarbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden müssen Jugendliche eine Pause von 30 Minuten machen, bei mehr als sechs Stunden sogar eine von 60 Minuten (oder zweimal 30, je nachdem, wie sie die Pausenzeit aufteilen).

Bei Verstoß gegen die Pausenzeiten droht Strafe

Es liegt in Ihrem Interesse als Arbeitgeber, dass Sie auf die Einhaltung der Pausenzeiten achten: Klagt jemand, dass Sie diesen Punkt vernachlässigen, können Sie ein Ordnungsgeld von bis zu 15.000 Euro zahlen müssen. Schlimmer ist es noch, wenn Ihnen ein Vorsatz vorgeworfen werden kann. In diesem Fall kann zum Ordnungsgeld auch eine Freiheitsstrafe hinzukommen.

Fazit: Pausenzeiten sind wichtig

Kein Mensch kann sich ewig konzentrieren – und wer müde oder unkonzentriert ist, macht Fehler. Aus diesem Grund gibt es das Arbeitszeitgesetz, und aus diesem Grund können die Strafen bei Nichtbeachtung so empfindlich ausfallen. Zum Glück sind die Regelungen einfach: Bei Schichten bis zu sechs Stunden ist keine Pause vorgeschrieben, darüber hinaus schon. Und in Schichtarbeit ist es insgesamt sowieso angenehmer, nicht die Spät- und die folgende Frühschicht übernehmen zu müssen.

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