Innenreinigung nach Hochwasserschäden zahlt die Versicherung

Durch anhaltende Regenfälle und Tauwetter besteht in vielen Teilen Deutschlands aktuell Hochwasser. Neben Schäden an Gebäuden sind auch immer wieder Fahrzeuge von Hochwasserschäden betroffen. Die gute Nachricht ist, dass solche Schäden von der Teilkasko-Versicherung abgedeckt sind und unter anderem auch die Kosten für die Innenreinigung erstattet werden.

Ein geparktes Auto, dass vor dem Hochwasser nicht rechtzeitig umgeparkt wurde, wird in der Regel stark beeinträchtigt durch das eindringende Wasser und die intensive Verschmutzung. Die HUK-Coburg Versicherung betont in einer aktuellen Pressemitteilung, dass die Kosten der Beseitigung der Folgen von Hochwasserschäden im Rahmen der Teilkasko-Versicherung erstattet werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei nicht allein auf das Auto, sondern umfasst auch fest eingebaute Teile wie Navigationssystem, Telefon, Autoradio und Lautsprecher. Weiterhin werden auch die Reinigungskosten für gesetzlich vorgeschriebene Zubehörteile wie zum Beispiel Kindersitze von der Versicherung getragen. Karin Benning, Pressesprecherin der HUK-Coburg Versicherung, bestätigt, dass die Kosten für eine Innenreinigung grundsätzlich nicht gedeckelt sind, da der Zustand des Fahrzeuges für den Versicherungsnehmer wieder dem Ursprungszustand vor dem Wasserschaden entsprechen soll.

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Für Waschanlagenbetreiber und Betreiber von Autopflegezentren empfiehlt sich daher, jetzt dieses Thema in der aktuellen Werbung aufzugreifen. Informiert ein Unternehmen seine Kunden genau zu dem Zeitpunkt, wenn der Kunde den akuten Informationsbedarf hat, wird die Werbebotschaft deutlich intensiver aufgenommen und die Werbung zeigt mehr Wirkung beim Kunden. Ist ein Kunde vom Hochwasser betroffen, steht er plötzlich vor vielen, ungeplanten Herausforderungen. Eine helfende Hand kommt in solchen Situationen oft sehr gelegen und wird dankbar angenommen.

Kooperationen mit Werkstätten können neue Kunden auf die Innenreinigung aufmerksam machen. (Quelle: Pexels)

Lokale Kooperationen schließen

Ein Auto mit Hochwasserschaden benötigt nicht nur eine intensive Reinigung. Um wieder fahrtauglich zu sein, braucht es die fachliche Unterstützung einer Werkstatt und für den Transport ein Abschleppunternehmen. Autofahrer sollten ein Auto mit Wasserschäden keinesfalls selbstständig wieder in Betrieb nehmen, da auch nach dem Abfließen des Wassers noch große Schäden verursacht werden können. Tritt Restwasser in den Motorblock ein, reißt der Ölfilm auf und die beweglichen Teile werden durch ungeschmierte Reibung beschädigt.

Daher ergeben sich in Falle von Hochwasser in der eigenen Region möglicherweise attraktive Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Unternehmen, die an der Beseitigung der Schäden beteiligt sind. Nicht selten bleiben Kunden einem Unternehmen, dass in schwierigen Zeiten Hilfe geleistet hat, als Stammkunden erhalten.

Autor: Sandra Schäfer

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