Folgen des autonomen Autofahrens

Deutschland ist im Bereich der Gesetzgebung für das autonome Fahren weltweiter Vorreiter. Doch noch längst ist nicht alles geregelt, was für den Start des autonomen Fahrens der nächsten Stufe notwendig ist. Autonome Fahrzeuge müssen eigenständig die Verkehrszeichen erkennen und Verkehrsregeln einhalten. Zukünftig wird dies für Autofahrer bedeuten, sich mehr vom eigenen Fahren zurückziehen zu können. In der Folge wird den Autofahrern von Übermorgen aber auch Fahrpraxis fehlen. In der besonderen Fahrsituation, etwa in der Waschanlage, könnte dies zu Problemen führen.

Schon heute ist die Einfahrt in eine Waschstraße für manche Autofahrer beängstigend und sie meiden diese Situation. Dabei verfügt heute jeder Autofahrer über ein Mindestmaß an Fahrerfahrung. Dies könnte sich zukünftig weiter reduzieren. Schon Ende dieses Jahres könnten auf deutschen Straßen die ersten Fahrer unterwegs sein, die automatisierte Spurhalteassistenten nutzen und über längere Zeit die Kontrolle über das Fahrzeug während der Autobahnfahrt abgeben. Diese Entwicklung wird mit zunehmendem technischen Fortschritt ausgeweitet werden. Heute ist noch nicht absehbar, wann die ersten Fahrzeuge mit einem Fahrer, der mehr Passagier ist als Selbstfahrer, in eine Autowaschanlage einfahren werden.

Haftungsfrage neu definieren

Aktuell übernimmt eine Haftpflichtversicherung mehrheitlich die Kosten zur Regulierung von Schäden, die bei anderen entstanden sind. Die Kosten für die eigene Reparatur sind aktuell nur in wenigen Ausnahmefällen mitversichert. Zukünftig wird es jedoch auch Fälle geben, in denen weder Fremdeinwirken vorliegt noch eigenes Verschulden. Immer dann, wenn das autonome Fahrzeug die Verantwortung für das Fahren und die Fahrentscheidungen übernimmt, kann es passieren, dass nur die künstliche Intelligenz an einem Schaden die Schuld trägt. Hier gilt es abzuklären, wie in solchen Fällen die Fremdschäden und die eigenen Schäden beglichen werden. In der Übergangszeit von manuellen Autofahren hin zum autonomen Autofahren wird es Fälle geben, die sich noch zwischen beiden Welten bewegen. Auf dem Allianz-Autotag betont „Es muss auch klar sein, wer haftet, wenn ein Unfall passiert“, so Röhler, Vorstandschef der Allianz Deutschland.

Autonome Fahranfänger

Beim Autoversicherer Allianz rechnet man damit, dass es zukünftig auch mit Supercomputern am Steuer zu Unfällen kommen wird. Besonders dort, wo es Mischverkehr gibt und autonomes und nicht-autonomes Fahren aufeinander treffen. In der Praxis wird dies dazu führen, dass „bald […] immer mehr Computerfahrer mit begrenzter Fahrpraxis auf unsere Straßen kommen“, so Röhler. Der Versicherer nennt sie „autonome Fahranfänger“.

Was im Straßenverkehr zu Problemen führen wird, wird auch in Waschanlagen zu Schwierigkeiten führen und ein Umdenken erforderlich machen.

Waschanlagen kein Teil der Fahrschulausbildung

Auf Nachfrage von CarwashPro stellte der 2. Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., Ralf Nicolai, fest, dass das Thema Nutzung einer Waschanlage nicht Inhalt der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist. Mit der Thematik der wachsenden Fahrautonomie beschäftigen Fahrschullehrer sich bereits jetzt. „Die Thematik Fahrassistenzsysteme ist bei der Fahrlehrerschaft längst präsent. Derzeit arbeitet der Verordnungsgeber und der Berufsstand der Fahrlehrer an Vorgaben für Fahrerassistenzsysteme in Ausbildung und Prüfung.“

Autor: Sandra Schäfer

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Folgen des autonomen Autofahrens

Deutschland ist im Bereich der Gesetzgebung für das autonome Fahren weltweiter Vorreiter. Doch noch längst ist nicht alles geregelt, was für den Start des autonomen Fahrens der nächsten Stufe notwendig ist. Autonome Fahrzeuge müssen eigenständig die Verkehrszeichen erkennen und Verkehrsregeln einhalten. Zukünftig wird dies für Autofahrer bedeuten, sich mehr vom eigenen Fahren zurückziehen zu können. In der Folge wird den Autofahrern von Übermorgen aber auch Fahrpraxis fehlen. In der besonderen Fahrsituation, etwa in der Waschanlage, könnte dies zu Problemen führen.

Schon heute ist die Einfahrt in eine Waschstraße für manche Autofahrer beängstigend und sie meiden diese Situation. Dabei verfügt heute jeder Autofahrer über ein Mindestmaß an Fahrerfahrung. Dies könnte sich zukünftig weiter reduzieren. Schon Ende dieses Jahres könnten auf deutschen Straßen die ersten Fahrer unterwegs sein, die automatisierte Spurhalteassistenten nutzen und über längere Zeit die Kontrolle über das Fahrzeug während der Autobahnfahrt abgeben. Diese Entwicklung wird mit zunehmendem technischen Fortschritt ausgeweitet werden. Heute ist noch nicht absehbar, wann die ersten Fahrzeuge mit einem Fahrer, der mehr Passagier ist als Selbstfahrer, in eine Autowaschanlage einfahren werden.

Haftungsfrage neu definieren

Aktuell übernimmt eine Haftpflichtversicherung mehrheitlich die Kosten zur Regulierung von Schäden, die bei anderen entstanden sind. Die Kosten für die eigene Reparatur sind aktuell nur in wenigen Ausnahmefällen mitversichert. Zukünftig wird es jedoch auch Fälle geben, in denen weder Fremdeinwirken vorliegt noch eigenes Verschulden. Immer dann, wenn das autonome Fahrzeug die Verantwortung für das Fahren und die Fahrentscheidungen übernimmt, kann es passieren, dass nur die künstliche Intelligenz an einem Schaden die Schuld trägt. Hier gilt es abzuklären, wie in solchen Fällen die Fremdschäden und die eigenen Schäden beglichen werden. In der Übergangszeit von manuellen Autofahren hin zum autonomen Autofahren wird es Fälle geben, die sich noch zwischen beiden Welten bewegen. Auf dem Allianz-Autotag betont „Es muss auch klar sein, wer haftet, wenn ein Unfall passiert“, so Röhler, Vorstandschef der Allianz Deutschland.

Autonome Fahranfänger

Beim Autoversicherer Allianz rechnet man damit, dass es zukünftig auch mit Supercomputern am Steuer zu Unfällen kommen wird. Besonders dort, wo es Mischverkehr gibt und autonomes und nicht-autonomes Fahren aufeinander treffen. In der Praxis wird dies dazu führen, dass „bald […] immer mehr Computerfahrer mit begrenzter Fahrpraxis auf unsere Straßen kommen“, so Röhler. Der Versicherer nennt sie „autonome Fahranfänger“.

Was im Straßenverkehr zu Problemen führen wird, wird auch in Waschanlagen zu Schwierigkeiten führen und ein Umdenken erforderlich machen.

Waschanlagen kein Teil der Fahrschulausbildung

Auf Nachfrage von CarwashPro stellte der 2. Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., Ralf Nicolai, fest, dass das Thema Nutzung einer Waschanlage nicht Inhalt der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist. Mit der Thematik der wachsenden Fahrautonomie beschäftigen Fahrschullehrer sich bereits jetzt. „Die Thematik Fahrassistenzsysteme ist bei der Fahrlehrerschaft längst präsent. Derzeit arbeitet der Verordnungsgeber und der Berufsstand der Fahrlehrer an Vorgaben für Fahrerassistenzsysteme in Ausbildung und Prüfung.“

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