Energie-Osterpaket steht in der Kritik

Das Oster-Paket zum Ausbau der erneuerbaren Energie steht unter Kritik. Besonders die mangelhafte Stärkung der Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom mache die neuen Gesetzentwürfe unattraktiv für den Ausbau von Solarstromanlagen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisiert die aktuellen Vorschläge für Gesetzesänderungen im sogenannten „Osterpaket“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Dieses sieht mehrere Gesetzesänderungen vor. Ein Kernthema der Kritik liegt in den Regelungen der Förderkonditionen für neue Solaranlagen.

Nach dem aktuellen Entwurf sollen diejenigen am stärksten gefördert werden, die die gewonnene Solarenergie nicht selbst nutzen, sondern vollständig in das öffentliche Netz einspeisen. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie die angestrebte Vervierfachung der jährlich installierten Solarstromleistung erreicht werden soll, wenn die Förderkonditionen für Prosumer nicht verbessert werden“, erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Prosumer“ oder auch „Prosumenten“ werden Betreiber von Solaranlagen genannt, die sowohl Solarstrom produzieren, als auch eigenständig konsumieren.

Körnig weiter in einer Veröffentlichung des Verbandes: „Der anteilige Eigenverbrauch von Solarstrom zählt zu den wichtigsten Investitionsgründen von privaten und gewerblichen Verbrauchern zur Errichtung von Solardächern. Verbraucher und Unternehmen wollten Solarstrom vom eigenen Gebäudedach zum Beispiel für das Laden eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe anteilig selbst verbrauchen. Eine deutliche Attraktivitätssteigerung für die Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom sei unverzichtbar, um bei der Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und auch beim Speicherausbau den gewünschten Turbo zu zünden“, betont der BSW-Chef.

Solarstrom nur in Prosumer-Form für Waschanlagenbetreiber interessant

Für Waschanlagen ist Solarenergie grundsätzlich eine attraktive Form der Reduktion der eigenen Energiekosten. Viele Waschanlagenbetreiber planen neue Anlagen konkret mit einer Anlage zur Solarstromgewinnung. Dies würde sehr stark an Attraktivität leiden, wenn die Förderungsbedingungen nur eine ausschließliche Einspeisung in das öffentliche Netz attraktiv machen. Für die Erreichung der Klimaziele der aktuellen Bundesregierung wird eine Anpassung in diesem Fall notwendig werden.

Autor: Sandra Schäfer

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Das Oster-Paket zum Ausbau der erneuerbaren Energie steht unter Kritik. Besonders die mangelhafte Stärkung der Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom mache die neuen Gesetzentwürfe unattraktiv für den Ausbau von Solarstromanlagen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisiert die aktuellen Vorschläge für Gesetzesänderungen im sogenannten „Osterpaket“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Dieses sieht mehrere Gesetzesänderungen vor. Ein Kernthema der Kritik liegt in den Regelungen der Förderkonditionen für neue Solaranlagen.

Nach dem aktuellen Entwurf sollen diejenigen am stärksten gefördert werden, die die gewonnene Solarenergie nicht selbst nutzen, sondern vollständig in das öffentliche Netz einspeisen. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie die angestrebte Vervierfachung der jährlich installierten Solarstromleistung erreicht werden soll, wenn die Förderkonditionen für Prosumer nicht verbessert werden“, erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Prosumer“ oder auch „Prosumenten“ werden Betreiber von Solaranlagen genannt, die sowohl Solarstrom produzieren, als auch eigenständig konsumieren.

Körnig weiter in einer Veröffentlichung des Verbandes: „Der anteilige Eigenverbrauch von Solarstrom zählt zu den wichtigsten Investitionsgründen von privaten und gewerblichen Verbrauchern zur Errichtung von Solardächern. Verbraucher und Unternehmen wollten Solarstrom vom eigenen Gebäudedach zum Beispiel für das Laden eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe anteilig selbst verbrauchen. Eine deutliche Attraktivitätssteigerung für die Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom sei unverzichtbar, um bei der Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und auch beim Speicherausbau den gewünschten Turbo zu zünden“, betont der BSW-Chef.

Solarstrom nur in Prosumer-Form für Waschanlagenbetreiber interessant

Für Waschanlagen ist Solarenergie grundsätzlich eine attraktive Form der Reduktion der eigenen Energiekosten. Viele Waschanlagenbetreiber planen neue Anlagen konkret mit einer Anlage zur Solarstromgewinnung. Dies würde sehr stark an Attraktivität leiden, wenn die Förderungsbedingungen nur eine ausschließliche Einspeisung in das öffentliche Netz attraktiv machen. Für die Erreichung der Klimaziele der aktuellen Bundesregierung wird eine Anpassung in diesem Fall notwendig werden.

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