Fahrassistenzsysteme werden mit den Jahren anfälliger

In einer neuen Studie des TÜV Rheinland wurde untersucht, wie sich die Zuverlässigkeit von Fahrassistenzsystemen im Laufe der Jahre verändert. Die Ergebnisse zeigen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Fehlerereignissen. Es wurde die Forderung aufgestellt, dass zukünftig gesetzliche Regelungen zur Wartung von Fahrassistenzsystemen festgelegt werden sollten. Für die Schadensregulierung in Waschanlagen bedeutet dies, dass ein weiterer Bereich der Haftungsfragen hinzukommen könnte.

Ab 2022 gelten verschiedene Fahrassistenzsysteme als verpflichtende Standardausrüstung in Neufahrzeugen in der EU. Diese Vorgabe wird die Anzahl der technischen Unterstützungssysteme weiter anwachsen lassen. Auch vor diesem Hintergrund untersuchte der TÜV Rheinland das Verhalten von Fahrassistenzsystemen in älteren Fahrzeugen. Diese empfindlichen, oft sensorgesteuerten Technologien können ihre Zuverlässigkeit einbüßen, wenn das Fahrzeug in Unfälle verwickelt war, Reparaturen unsachgemäß ausgeführt wurden, die Kalibrierung von Kameras etwas nach einem Tausch der Windschutzscheibe nicht richtig erfolgte oder durch einfachen zeitbedingten Verschleiß durch Alterung. „Wie gut ein technisches System auf Dauer funktioniert, kann nur eine regelmäßige Wartung und technische Überprüfung zeigen. […] Die korrekte Funktionsweise eines Assistenzsystems kann sich schon durch kleine Unfälle oder fehlerhafte Reparaturen gravierend verändern“ gab Dr. Matthias Schubert, Executive Vice President Mobilität bei TÜV Rheinland, zu bedenken.

Die Anzahl an Assistenz-Kameras hinter der Windschutzscheibe wird stark ansteigen und dies kann vermehrt zu Fehlfunktionen führen. (Quelle: TÜV Rheinland)

Fahrfehler durch technische Defekte

Bei einem Test mit modifizierten Fahrzeugen auf einer Teststrecke zeigte, dass unter Umständen die Technik mit steigendem Alter häufiger Fehlfunktionen aufweise oder auch sich ohne Vorwarnung selbstständig abschaltet. Es zeigten sich auch Fälle, bei denen die Spurhalteassistenz fehlerhaft war, ausfiel und das Lenkrad sich eigenständig in die Mittelstellung begab. Während der Fahrt kann dies zu gefährlichen Situationen führen. „Die spontane Abschaltung des Systems wird dann problematisch, wenn der Fahrende in diesem Moment nicht voll konzentriert ist oder die Hände nicht fest am Lenkrad hat, weil sie oder er sich vollständig auf das System verlassen hat“, erklärt Rico Barth, globaler Leiter des Kompetenzbereichs vernetztes und automatisiertes Fahren bei TÜV Rheinland.

Fahrassistenzsysteme in Waschanlagen

Schon heute sind Fahrassistenzsysteme eine Ursache für viele Sorgen von Carwash-Betreibern. Neben menschlichen Fehlern verursachen auch technisch gestützte Bewegungen in Waschanlagen immer öfter Störungen und Schadensfälle.

Die Erkenntnisse und Warnungen des TÜV Rheinland fügen dem unübersichtlichen Feld der Haftungsfragen nach einem Schadensfall in einer Waschanlage ein weiteres Feld hinzu. Es wird zukünftig also auch zu prüfen sein, ob die technischen Assistenzsysteme eine Fehlfunktion verursacht hat, der zu einem Schadensfall führte.

Autor: Sandra Schäfer

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Fahrassistenzsysteme werden mit den Jahren anfälliger

In einer neuen Studie des TÜV Rheinland wurde untersucht, wie sich die Zuverlässigkeit von Fahrassistenzsystemen im Laufe der Jahre verändert. Die Ergebnisse zeigen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Fehlerereignissen. Es wurde die Forderung aufgestellt, dass zukünftig gesetzliche Regelungen zur Wartung von Fahrassistenzsystemen festgelegt werden sollten. Für die Schadensregulierung in Waschanlagen bedeutet dies, dass ein weiterer Bereich der Haftungsfragen hinzukommen könnte.

Ab 2022 gelten verschiedene Fahrassistenzsysteme als verpflichtende Standardausrüstung in Neufahrzeugen in der EU. Diese Vorgabe wird die Anzahl der technischen Unterstützungssysteme weiter anwachsen lassen. Auch vor diesem Hintergrund untersuchte der TÜV Rheinland das Verhalten von Fahrassistenzsystemen in älteren Fahrzeugen. Diese empfindlichen, oft sensorgesteuerten Technologien können ihre Zuverlässigkeit einbüßen, wenn das Fahrzeug in Unfälle verwickelt war, Reparaturen unsachgemäß ausgeführt wurden, die Kalibrierung von Kameras etwas nach einem Tausch der Windschutzscheibe nicht richtig erfolgte oder durch einfachen zeitbedingten Verschleiß durch Alterung. „Wie gut ein technisches System auf Dauer funktioniert, kann nur eine regelmäßige Wartung und technische Überprüfung zeigen. […] Die korrekte Funktionsweise eines Assistenzsystems kann sich schon durch kleine Unfälle oder fehlerhafte Reparaturen gravierend verändern“ gab Dr. Matthias Schubert, Executive Vice President Mobilität bei TÜV Rheinland, zu bedenken.

Die Anzahl an Assistenz-Kameras hinter der Windschutzscheibe wird stark ansteigen und dies kann vermehrt zu Fehlfunktionen führen. (Quelle: TÜV Rheinland)

Fahrfehler durch technische Defekte

Bei einem Test mit modifizierten Fahrzeugen auf einer Teststrecke zeigte, dass unter Umständen die Technik mit steigendem Alter häufiger Fehlfunktionen aufweise oder auch sich ohne Vorwarnung selbstständig abschaltet. Es zeigten sich auch Fälle, bei denen die Spurhalteassistenz fehlerhaft war, ausfiel und das Lenkrad sich eigenständig in die Mittelstellung begab. Während der Fahrt kann dies zu gefährlichen Situationen führen. „Die spontane Abschaltung des Systems wird dann problematisch, wenn der Fahrende in diesem Moment nicht voll konzentriert ist oder die Hände nicht fest am Lenkrad hat, weil sie oder er sich vollständig auf das System verlassen hat“, erklärt Rico Barth, globaler Leiter des Kompetenzbereichs vernetztes und automatisiertes Fahren bei TÜV Rheinland.

Fahrassistenzsysteme in Waschanlagen

Schon heute sind Fahrassistenzsysteme eine Ursache für viele Sorgen von Carwash-Betreibern. Neben menschlichen Fehlern verursachen auch technisch gestützte Bewegungen in Waschanlagen immer öfter Störungen und Schadensfälle.

Die Erkenntnisse und Warnungen des TÜV Rheinland fügen dem unübersichtlichen Feld der Haftungsfragen nach einem Schadensfall in einer Waschanlage ein weiteres Feld hinzu. Es wird zukünftig also auch zu prüfen sein, ob die technischen Assistenzsysteme eine Fehlfunktion verursacht hat, der zu einem Schadensfall führte.

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