Waschanlage in Gewerbegebiet darf nicht mehr sonntags waschen

Im bayrischen Nersingen darf eine Waschanlage nicht mehr an Sonn- und Feiertagen in Betrieb genommen werden. Trotz der Lage in einem Gewerbegebiet verbietet das bayrische Feiertagsgesetz dies. Dass der Betreiber die ersten viereinhalb Jahre an jedem Wochentag geöffnet hatte, bemerkte in der Gemeindeverwaltung zuvor niemand.

Der Fall des Waschplatzes von Carwash Nersingen, der vom Kfz-Sachverständigenbüro Fronius betrieben wird, hat für lokale Unruhe gesorgt. Dieser SB-Waschplatz, der drei SB-Waschboxen anbietet und einem Gewerbegebiet direkt neben der Autobahn 7 liegt, darf mit Wirkung vom 11. Mai 2021 nicht mehr an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Der Betrieb an diesen Tagen verstoße gegen das bayrische Feiertagsgesetz, dass Sonn- und Feiertage als besondere Tage der (Sonntags-)Ruhe sichern wolle. Doch beim Waschplatz in Nersingen handelt es sich keineswegs um einen Neubau, sondern um eine Waschanlage, die bereits seit über vier Jahren täglich geöffnet war.

Die Gemeindeverwaltung wurde durch eine einzelne Meldung eines Bürgers erst darauf aufmerksam, dass dieser Waschplatz an nicht erlaubten Zeiten betrieben wurde. Nach Aussage eines Vertreters der Gemeindeverwaltung war dieser Umstand in den Jahren zuvor keinem Verwaltungsmitarbeiter aufgefallen. Aber aufgrund der Bürgerbeschwerde müsse man nun tätig werden. Die Bürgermeldung wurde zum Anlass für eine Abstimmung im Gemeinderat, die zuungunsten der Waschanlage ausfiel.

Zum Verständnis der Rechtslage sei Folgendes erklärt: Aufgrund des bayrischen Feiertagsgesetzes ist es landesweit nicht gestattet u.a. Waschanlagen an Sonn- und Feiertages zu betreiben. Jedoch kann jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet eine Verordnung erlassen, die das Waschen dennoch erlaubt. Im Gemeinderat von Nersingen wurde in der Vergangenheit nicht über eine solche Genehmigungsverordnung gesprochen. Nun wurde anlassbezogen im Mai dieses Jahres durch den Gemeinderat jedoch explizit beschlossen, keine solche Verordnung erlassen zu wollen.

Nach Aussage des Sprechers der Gemeindeverwaltung habe sein Verstoß der letzten 4,5 Jahre für den Betreiber aber keine juristischen Konsequenzen. „Es ist bis jetzt niemand zu Schaden gekommen“ hieß es gegenüber CarwashPro.de. Die Entscheidung des Gemeinderates habe also ausschließlich eine Wirkung für die Zukunft.

Als Begründung führt die Verwaltung den Grundsatz der Gleichbehandlung an. Eine solche genehmigende Verordnung könne nur für die gesamte Gemeinde erlassen werden, ohne einzelne Gebiete wie Wohngebiete auszuschließen. Da aber nicht auszuschließen sei, dass in Zukunft auch in solchen Gebieten Waschanlagen betrieben würden, entschied man sich für ein generelles Waschverbot an Sonn- und Feiertagen im gesamten Gemeindegebiet.

Die Kunden von Carwash Nersingen zeigen derweil großes Unverständnis für die politische Entscheidung und starteten mittlerweile sogar eine Online-Petition, um ein politisches Umdenken zu bewirken. Da der Betreiber mit diesem Vorgang transparent auf seinem Facebook-Kanal umgeht, erfährt er hier eine deutliche Unterstützung seiner Kunden und positives Feedback.

Autor: Sandra Schäfer

Antworte auch

Noch maximal Zeichen

Bitte melden Sie sich an mit einem der sozialen Medium um einen Kommentar abzugeben.

Waschanlage in Gewerbegebiet darf nicht mehr sonntags waschen | CarwashPro

Waschanlage in Gewerbegebiet darf nicht mehr sonntags waschen

Im bayrischen Nersingen darf eine Waschanlage nicht mehr an Sonn- und Feiertagen in Betrieb genommen werden. Trotz der Lage in einem Gewerbegebiet verbietet das bayrische Feiertagsgesetz dies. Dass der Betreiber die ersten viereinhalb Jahre an jedem Wochentag geöffnet hatte, bemerkte in der Gemeindeverwaltung zuvor niemand.

Der Fall des Waschplatzes von Carwash Nersingen, der vom Kfz-Sachverständigenbüro Fronius betrieben wird, hat für lokale Unruhe gesorgt. Dieser SB-Waschplatz, der drei SB-Waschboxen anbietet und einem Gewerbegebiet direkt neben der Autobahn 7 liegt, darf mit Wirkung vom 11. Mai 2021 nicht mehr an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Der Betrieb an diesen Tagen verstoße gegen das bayrische Feiertagsgesetz, dass Sonn- und Feiertage als besondere Tage der (Sonntags-)Ruhe sichern wolle. Doch beim Waschplatz in Nersingen handelt es sich keineswegs um einen Neubau, sondern um eine Waschanlage, die bereits seit über vier Jahren täglich geöffnet war.

Die Gemeindeverwaltung wurde durch eine einzelne Meldung eines Bürgers erst darauf aufmerksam, dass dieser Waschplatz an nicht erlaubten Zeiten betrieben wurde. Nach Aussage eines Vertreters der Gemeindeverwaltung war dieser Umstand in den Jahren zuvor keinem Verwaltungsmitarbeiter aufgefallen. Aber aufgrund der Bürgerbeschwerde müsse man nun tätig werden. Die Bürgermeldung wurde zum Anlass für eine Abstimmung im Gemeinderat, die zuungunsten der Waschanlage ausfiel.

Zum Verständnis der Rechtslage sei Folgendes erklärt: Aufgrund des bayrischen Feiertagsgesetzes ist es landesweit nicht gestattet u.a. Waschanlagen an Sonn- und Feiertages zu betreiben. Jedoch kann jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet eine Verordnung erlassen, die das Waschen dennoch erlaubt. Im Gemeinderat von Nersingen wurde in der Vergangenheit nicht über eine solche Genehmigungsverordnung gesprochen. Nun wurde anlassbezogen im Mai dieses Jahres durch den Gemeinderat jedoch explizit beschlossen, keine solche Verordnung erlassen zu wollen.

Nach Aussage des Sprechers der Gemeindeverwaltung habe sein Verstoß der letzten 4,5 Jahre für den Betreiber aber keine juristischen Konsequenzen. „Es ist bis jetzt niemand zu Schaden gekommen“ hieß es gegenüber CarwashPro.de. Die Entscheidung des Gemeinderates habe also ausschließlich eine Wirkung für die Zukunft.

Als Begründung führt die Verwaltung den Grundsatz der Gleichbehandlung an. Eine solche genehmigende Verordnung könne nur für die gesamte Gemeinde erlassen werden, ohne einzelne Gebiete wie Wohngebiete auszuschließen. Da aber nicht auszuschließen sei, dass in Zukunft auch in solchen Gebieten Waschanlagen betrieben würden, entschied man sich für ein generelles Waschverbot an Sonn- und Feiertagen im gesamten Gemeindegebiet.

Die Kunden von Carwash Nersingen zeigen derweil großes Unverständnis für die politische Entscheidung und starteten mittlerweile sogar eine Online-Petition, um ein politisches Umdenken zu bewirken. Da der Betreiber mit diesem Vorgang transparent auf seinem Facebook-Kanal umgeht, erfährt er hier eine deutliche Unterstützung seiner Kunden und positives Feedback.

Autor: Sandra Schäfer

Antworte auch

Noch maximal Zeichen

Bitte melden Sie sich an mit einem der sozialen Medium um einen Kommentar abzugeben.