Terminalgebundenes Bezahlen an Ladesäulen wird möglich sein müssen

In der aktuellen Novellierung der Ladesäulenverordnung hat die Bundesregierung beschlossen, dass Betreiber von Ladesäulen, die nach dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, mindestens eine Möglichkeit zum terminalbasierten Bezahlen anbieten müssen. Kritik kommt von mehreren Seiten, da andere Bezahlmethoden aus Sicht des Marktes für ausreichend betrachtet werden.

Das Ziel der Novellierung der Ladesäulenverordnung sei es, ein einheitliches und grenzüberschreitendes Bezahlen an der Ladesäule zu ermöglichen und so ein einheitliches europäisches Bezahlsystem zu etablieren. So äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Weiter müsse man das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten. „Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern.“ Es soll zukünftig also auch immer mindestens eine Möglichkeit zum Zahlen mit einer Debit- oder Kreditkarte möglich sein.

Doch die verabschiedeten Bezahlvorgaben werden von vielen Seiten kritisiert. Neben der Befürchtung von zusätzlichen Kosten für Betreiber und Kunden wird diese Festlegung auch als hinderlich für den schnellen Ausbau betrachtet. Die Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten in Ladesäulen sei nach Aussage von Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wie ein „zusätzlicher Bremsklotz“. Die Kritik bezeichnet unter anderem die Bezahlmethode mit EC-Karten als veraltete Technologie und zeigt eine Ablehnung, da  mit den getroffenen Festlegungen kein zukunftsfähiger Weg für die neue Technologie aufgezeigt wird.

Für die Carwash-Branche ändert die Novellierung nichts daran, dass Ladesäulen zukünftig ein Thema des Kundenangebotes sein werden. Gleichzeitig erhöht es unter Umständen den Aufwand und möglicherweise auch die Kosten, die hinter solchen Erweiterungen für Waschanlagen-Standorte stehen.

Autor: Sandra Schäfer

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In der aktuellen Novellierung der Ladesäulenverordnung hat die Bundesregierung beschlossen, dass Betreiber von Ladesäulen, die nach dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, mindestens eine Möglichkeit zum terminalbasierten Bezahlen anbieten müssen. Kritik kommt von mehreren Seiten, da andere Bezahlmethoden aus Sicht des Marktes für ausreichend betrachtet werden.

Das Ziel der Novellierung der Ladesäulenverordnung sei es, ein einheitliches und grenzüberschreitendes Bezahlen an der Ladesäule zu ermöglichen und so ein einheitliches europäisches Bezahlsystem zu etablieren. So äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Weiter müsse man das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten. „Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern.“ Es soll zukünftig also auch immer mindestens eine Möglichkeit zum Zahlen mit einer Debit- oder Kreditkarte möglich sein.

Doch die verabschiedeten Bezahlvorgaben werden von vielen Seiten kritisiert. Neben der Befürchtung von zusätzlichen Kosten für Betreiber und Kunden wird diese Festlegung auch als hinderlich für den schnellen Ausbau betrachtet. Die Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten in Ladesäulen sei nach Aussage von Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wie ein „zusätzlicher Bremsklotz“. Die Kritik bezeichnet unter anderem die Bezahlmethode mit EC-Karten als veraltete Technologie und zeigt eine Ablehnung, da  mit den getroffenen Festlegungen kein zukunftsfähiger Weg für die neue Technologie aufgezeigt wird.

Für die Carwash-Branche ändert die Novellierung nichts daran, dass Ladesäulen zukünftig ein Thema des Kundenangebotes sein werden. Gleichzeitig erhöht es unter Umständen den Aufwand und möglicherweise auch die Kosten, die hinter solchen Erweiterungen für Waschanlagen-Standorte stehen.

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