Neue Regeln für Arbeitsverträge – auch Altverträge können vom Nachweisgesetz betroffen sein

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Am 1. August 2022 trat das neue Nachweisgesetz in Kraft, das die Inhalte von Arbeitsverträgen neu festlegte. Für neu abgeschlossene Arbeitsverträge ist dies nun die neue Norm, doch gleichzeitig betraf dies auch bestehende Altverträge. Das Ziel der neuen Gesetzesgrundlage ist die Erhöhung der Transparenz im Arbeitsrecht. Wer dies bis heute noch nicht umgesetzt hat, riskiert hohe Bußgelder. 

Die Mehrheit der bestehenden Arbeitsverträge weisen nach heute geltender Rechtslage Mängel auf. Das neue Nachweisgesetz listet alle Arbeitsbedingungen auf, die schriftlich festgehalten werden müssen. Die Fristen für die Umsetzung sind seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bereits seit etwa drei Monaten verstrichen. Doch noch immer entsprechen nicht alle Arbeitsverträge den geltenden Vorgaben.

Strenge Schriftform

Für die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Norm hat sich die deutsche Gesetzgebung entschieden, auf die strenge Schriftform zurückzugreifen. Das bedeutet, dass die Nachweispflicht über die geltenden Arbeitsbedingungen jedem Mitarbeiter schriftlich bekannt gegeben werden müssen. Dies erfordert die schriftliche Niederschrift und die Unterschrift des Arbeitgebers bei der Bekanntgabe der Arbeitsbedingungen. Es reicht daher nicht aus, die Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen digital per E-Mail zu verteilen oder über einen Aushang an die Mitarbeiter bekannt zu geben. Sollten Arbeitsverträge diesen Vorgaben nicht entsprechen, droht für jeden Verstoß ein Bußgeld von bis zu 2.000 €.

Altverträge nur unter Umständen betroffen

Die aktuelle Rechtslage betrifft Arbeitsverträge, die nach dem 1. August 2022 geschlossen werden. Die Vorgaben sind nicht automatisch auf bestehende Altverträge anzuwenden. Hier muss ein Arbeitgeber erst aktiv werden, wenn der Arbeitnehmer dies einfordert. In einem solchen Fall gilt auch dann die schriftliche Festlegung aller genannten und auf das Arbeitsverhältnis zutreffenden Arbeitsbedingungen.

BTG bietet Hilfe an

Der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) bietet für seine Mitglieder Vorlagen für Arbeitsverträge an. Diese wurde entsprechend dem Nachweisgesetz angepasst. Der BTG empfiehlt die Überprüfung der unternehmensinternen Vorlagen auf den Stand der Rechtsgrundlage. Mitgliedsunternehmen des Verbandes können diese Vertragsvorlagen kostenlos erhalten.

Autor: Sandra Schäfer

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Am 1. August 2022 trat das neue Nachweisgesetz in Kraft, das die Inhalte von Arbeitsverträgen neu festlegte. Für neu abgeschlossene Arbeitsverträge ist dies nun die neue Norm, doch gleichzeitig betraf dies auch bestehende Altverträge. Das Ziel der neuen Gesetzesgrundlage ist die Erhöhung der Transparenz im Arbeitsrecht. Wer dies bis heute noch nicht umgesetzt hat, riskiert hohe Bußgelder. 

Die Mehrheit der bestehenden Arbeitsverträge weisen nach heute geltender Rechtslage Mängel auf. Das neue Nachweisgesetz listet alle Arbeitsbedingungen auf, die schriftlich festgehalten werden müssen. Die Fristen für die Umsetzung sind seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bereits seit etwa drei Monaten verstrichen. Doch noch immer entsprechen nicht alle Arbeitsverträge den geltenden Vorgaben.

Strenge Schriftform

Für die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Norm hat sich die deutsche Gesetzgebung entschieden, auf die strenge Schriftform zurückzugreifen. Das bedeutet, dass die Nachweispflicht über die geltenden Arbeitsbedingungen jedem Mitarbeiter schriftlich bekannt gegeben werden müssen. Dies erfordert die schriftliche Niederschrift und die Unterschrift des Arbeitgebers bei der Bekanntgabe der Arbeitsbedingungen. Es reicht daher nicht aus, die Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen digital per E-Mail zu verteilen oder über einen Aushang an die Mitarbeiter bekannt zu geben. Sollten Arbeitsverträge diesen Vorgaben nicht entsprechen, droht für jeden Verstoß ein Bußgeld von bis zu 2.000 €.

Altverträge nur unter Umständen betroffen

Die aktuelle Rechtslage betrifft Arbeitsverträge, die nach dem 1. August 2022 geschlossen werden. Die Vorgaben sind nicht automatisch auf bestehende Altverträge anzuwenden. Hier muss ein Arbeitgeber erst aktiv werden, wenn der Arbeitnehmer dies einfordert. In einem solchen Fall gilt auch dann die schriftliche Festlegung aller genannten und auf das Arbeitsverhältnis zutreffenden Arbeitsbedingungen.

BTG bietet Hilfe an

Der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) bietet für seine Mitglieder Vorlagen für Arbeitsverträge an. Diese wurde entsprechend dem Nachweisgesetz angepasst. Der BTG empfiehlt die Überprüfung der unternehmensinternen Vorlagen auf den Stand der Rechtsgrundlage. Mitgliedsunternehmen des Verbandes können diese Vertragsvorlagen kostenlos erhalten.

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