Gesetz für autonomes Fahren unter Aufsicht passiert Bundestag

Deutschland geht einen weiteren Schritt in Richtung des Autofahrens ohne Fahrer. Ende Mai beschloss der Bundestag ein Gesetz zum autonomen Fahren unter Aufsicht. Aktuell steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Das neue Gesetz regelt die Voraussetzungen der vierten Stufe des autonomen Fahrens.

Deutschland wäre das erste Land, das autonome Fahrzeuge in den Regelbetrieb zulässt. Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, dass Deutschland bei diesem Thema technologischer Vorreiter sein soll. Daher ist der Gesetzentwurf für die vierte Stufe des autonomen Fahrens, Fahren unter Aufsicht, ein wichtiger weiterer Schritt.

Die vierte Stufe des autonomen Fahrens sieht vor, dass ein Computer in bestimmten Bereichen die vollständige Kontrolle über Fahrvorgänge übernimmt. In anderen Bereichen soll der Computer verschiedene Handlungsoptionen vorschlagen und eine sogenannte Technische Aufsicht (TA) greift dann in das Fahren ein und wählt die passende Option aus. Ein Beispiel für diesen Einsatz sei etwa das Überfahren einer roten Ampel bei Dauer-Rot etwa wegen eines Defektes der Ampelanlage.

Im Fokus des Gesetzes und des autonomen Fahrens der Stufe 4 steht aktuell noch nicht der Individualverkehr, sondern der Einsatz autonomer Fahrtechnik etwa zum Personentransport auf Flughäfen und Messen. Mit dem beschlossenen Gesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, Technologien weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu sammeln und Test unter realen Bedingungen durchzuführen.

In Waschstraßen werden also auch mit diesem neuen Gesetz noch keine autonomen Fahrzeuge in größeren Mengen aufkommen. Dennoch wird es zunehmend mehr ein Thema der Carwash-Branche werden, wie Waschtechnik mit autonomen Fahrzeugen zukünftig umgehen wird.

Autor: Sandra Schäfer

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Gesetz für autonomes Fahren unter Aufsicht passiert Bundestag

Deutschland geht einen weiteren Schritt in Richtung des Autofahrens ohne Fahrer. Ende Mai beschloss der Bundestag ein Gesetz zum autonomen Fahren unter Aufsicht. Aktuell steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Das neue Gesetz regelt die Voraussetzungen der vierten Stufe des autonomen Fahrens.

Deutschland wäre das erste Land, das autonome Fahrzeuge in den Regelbetrieb zulässt. Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, dass Deutschland bei diesem Thema technologischer Vorreiter sein soll. Daher ist der Gesetzentwurf für die vierte Stufe des autonomen Fahrens, Fahren unter Aufsicht, ein wichtiger weiterer Schritt.

Die vierte Stufe des autonomen Fahrens sieht vor, dass ein Computer in bestimmten Bereichen die vollständige Kontrolle über Fahrvorgänge übernimmt. In anderen Bereichen soll der Computer verschiedene Handlungsoptionen vorschlagen und eine sogenannte Technische Aufsicht (TA) greift dann in das Fahren ein und wählt die passende Option aus. Ein Beispiel für diesen Einsatz sei etwa das Überfahren einer roten Ampel bei Dauer-Rot etwa wegen eines Defektes der Ampelanlage.

Im Fokus des Gesetzes und des autonomen Fahrens der Stufe 4 steht aktuell noch nicht der Individualverkehr, sondern der Einsatz autonomer Fahrtechnik etwa zum Personentransport auf Flughäfen und Messen. Mit dem beschlossenen Gesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, Technologien weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu sammeln und Test unter realen Bedingungen durchzuführen.

In Waschstraßen werden also auch mit diesem neuen Gesetz noch keine autonomen Fahrzeuge in größeren Mengen aufkommen. Dennoch wird es zunehmend mehr ein Thema der Carwash-Branche werden, wie Waschtechnik mit autonomen Fahrzeugen zukünftig umgehen wird.

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