Nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im Juli

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum Jahresbeginn auf 9,82 Euro. Eine weitere Erhöhung ist im Juli geplant. Auch die Verdienstobergrenze wurde von 450 auf 520 Euro erhöht. Es gibt auch Kritik an dieser Planung.

Die neue Bundesregierung plant, die Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor  zu verbessern. Dazu wurde in einem ersten Schritt der gesetzliche Mindestlohn zum Jahresbeginn 2022 auf 9,82 Euro angehoben. Ein weiterer Anstieg ist für Juli geplant. Dann liegt der Mindestlohn bei 10,45 Euro Stundenlohn. Nach Kritik vonseiten der Wirtschaft wurde nun auch die Verdienstobergrenze auf 520 Euro angehoben. Der neue Mindestlohn würde andernfalls die Arbeitsstunden pro Wochen zu stark reduzieren. Das neue Ziel wird es sein, dass auch mit den Erhöhungen des Mindestlohns eine wöchentliche Arbeitsleistung von zehn Stunden möglich sein wird.

Erhöhung fördere Altersarmut

Es zeigt sich aber auch Kritik an der Erhöhung. So äußerte sich der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler, wie folgt: „Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro besteht die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen.“ Die Regierungskoalition reagierte auf diese Kritik mit der Ankündigung, die Einhaltung des Arbeitsrechts stärker kontrollieren zu wollen und so einen Missbrauch von Minijobs zu verhindern.

Einerseits könnte die Erhöhung des Mindestlohns die Zahl der Bewerber wieder steigen lassen, andererseits ändert dies auch nicht die allgemein schwierige Lage bei der Gewinnung von fachlich ausgebildeten Mitarbeitern. Auch die derzeit hohe Inflationsquote könnte die Erhöhungen schnell wieder ausgleichen. Es bleibt also weiterhin mit einer angespannten Lage für die Mitarbeitersuche zu rechnen.

Autor: Sandra Schäfer

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Die neue Bundesregierung plant, die Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor  zu verbessern. Dazu wurde in einem ersten Schritt der gesetzliche Mindestlohn zum Jahresbeginn 2022 auf 9,82 Euro angehoben. Ein weiterer Anstieg ist für Juli geplant. Dann liegt der Mindestlohn bei 10,45 Euro Stundenlohn. Nach Kritik vonseiten der Wirtschaft wurde nun auch die Verdienstobergrenze auf 520 Euro angehoben. Der neue Mindestlohn würde andernfalls die Arbeitsstunden pro Wochen zu stark reduzieren. Das neue Ziel wird es sein, dass auch mit den Erhöhungen des Mindestlohns eine wöchentliche Arbeitsleistung von zehn Stunden möglich sein wird.

Erhöhung fördere Altersarmut

Es zeigt sich aber auch Kritik an der Erhöhung. So äußerte sich der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler, wie folgt: „Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro besteht die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen.“ Die Regierungskoalition reagierte auf diese Kritik mit der Ankündigung, die Einhaltung des Arbeitsrechts stärker kontrollieren zu wollen und so einen Missbrauch von Minijobs zu verhindern.

Einerseits könnte die Erhöhung des Mindestlohns die Zahl der Bewerber wieder steigen lassen, andererseits ändert dies auch nicht die allgemein schwierige Lage bei der Gewinnung von fachlich ausgebildeten Mitarbeitern. Auch die derzeit hohe Inflationsquote könnte die Erhöhungen schnell wieder ausgleichen. Es bleibt also weiterhin mit einer angespannten Lage für die Mitarbeitersuche zu rechnen.

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