Waschanlage für Tesla-Autos gesperrt

Ein Waschanlagenbetreiber aus dem Kreis Oldenburg untersagt Tesla-Fahrern die Nutzung seiner Waschstraßen. Zu häufig käme es zu Störungen und Schadensfälle. Die Ursache sei technischer Natur und das Verbot sei so lang befristet, bis auch für diese Fahrzeuge ein Software-Update verfügbar sei.

Immer wieder kam es in Waschstraßen im Kreis Oldenburg zu Störungen und Schäden an Fahrzeugen der Marke Tesla, da sich während der Fahrzeugwäsche Abdeckungen für den Ladeanschluss und Kofferraumklappen geöffnet hatten. Auch Scheibenwischer würden während der Wäsche aktiviert werden. Die Folgen seien Wassereintritt im Fahrzeug und mögliche Beschädigungen des Fahrzeuges.

Technische Ursachen

Neuere E-Autos der Marke Tesla verfügen über einen sogenannten „Waschanlagenmodus“, jedoch haben die Erfahrungen von Wilfried Knipper, Betreiber mehrerer Waschstraßen bei Raiffeisen Hatten-Huntlosen, gezeigt, dass ab einer Bewegungsgeschwindigkeit von mehr als 16 km/h das Fahrzeug den Waschvorgang als beendet bewertet und der Modus eigenständig vom Fahrzeug deaktiviert würde. Dies könne auch erklären, weshalb alle Fahrzeugführer von betroffenen Fahrzeugen bestätigen, vor der Wäsche das Fahrzeug abgeschaltet zu haben und es dennoch zu diesen Vorfällen kam.

Die aufgetretenen Probleme zeigten sich verstärkt bei älteren Tesla-Modellen. Zuletzt hatte CarwashPro über ein neues Software-Update von Tesla berichtet, mit dem ein Waschanlagenmodus für ausgewählte Fahrzeugmodelle veröffentlicht wurde. Bei E-Autos anderer Hersteller seien solche Probleme nicht aufgetreten, weshalb aktuell nur Tesla-E-Autos von der Nutzung der Waschstraßen ausgeschlossen werden. Der Betreiber wolle mit dieser Maßnahme „Ärger und eventuellen Schadensersatzklagen zuvorkommen.“ Grundsätzlich würde er sich nicht gegen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben aussprechen.

Drohender Garantieverlust

Vielen Tesla-Kunden ist oftmals nicht bewusst, dass in der Gebrauchsanweisung ihres Fahrzeuges ausdrücklich vor der Nutzung von nicht-berührungslosen Waschanlagen gewarnt wird. Im Schadensfall könne dies zu einem Verlust der Fahrzeuggarantie führen. Aktuell wird Tesla-Kunden daher empfohlen, Waschanlagen zu nutzen, in denen das Fahrzeug nicht bewegt wird. So kann etwa in der Portalwaschanlage oder in der SB-Waschanlage das Fahrzeug in den Park-Modus versetzt werden und vollständig ausgeschaltet werden. Auch in Waschanlagen mit einem zweispurigen Förderband ist eine eigenständige Bewegung des Fahrzeuges nicht erforderlich und die beschriebenen Probleme können vermieden werden.

Das Nutzungsverbot in den betroffenen Waschstraßen im Kreis Oldenburg würde nach Angabe des Betreibers so lange bestehen bleiben, bis die technischen Voraussetzungen herstellerseitig nachgebessert wurden und ein Software-Update durchgeführt wurde.

Autor: Sandra Schäfer

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Waschanlage für Tesla-Autos gesperrt | CarwashPro

Waschanlage für Tesla-Autos gesperrt

Ein Waschanlagenbetreiber aus dem Kreis Oldenburg untersagt Tesla-Fahrern die Nutzung seiner Waschstraßen. Zu häufig käme es zu Störungen und Schadensfälle. Die Ursache sei technischer Natur und das Verbot sei so lang befristet, bis auch für diese Fahrzeuge ein Software-Update verfügbar sei.

Immer wieder kam es in Waschstraßen im Kreis Oldenburg zu Störungen und Schäden an Fahrzeugen der Marke Tesla, da sich während der Fahrzeugwäsche Abdeckungen für den Ladeanschluss und Kofferraumklappen geöffnet hatten. Auch Scheibenwischer würden während der Wäsche aktiviert werden. Die Folgen seien Wassereintritt im Fahrzeug und mögliche Beschädigungen des Fahrzeuges.

Technische Ursachen

Neuere E-Autos der Marke Tesla verfügen über einen sogenannten „Waschanlagenmodus“, jedoch haben die Erfahrungen von Wilfried Knipper, Betreiber mehrerer Waschstraßen bei Raiffeisen Hatten-Huntlosen, gezeigt, dass ab einer Bewegungsgeschwindigkeit von mehr als 16 km/h das Fahrzeug den Waschvorgang als beendet bewertet und der Modus eigenständig vom Fahrzeug deaktiviert würde. Dies könne auch erklären, weshalb alle Fahrzeugführer von betroffenen Fahrzeugen bestätigen, vor der Wäsche das Fahrzeug abgeschaltet zu haben und es dennoch zu diesen Vorfällen kam.

Die aufgetretenen Probleme zeigten sich verstärkt bei älteren Tesla-Modellen. Zuletzt hatte CarwashPro über ein neues Software-Update von Tesla berichtet, mit dem ein Waschanlagenmodus für ausgewählte Fahrzeugmodelle veröffentlicht wurde. Bei E-Autos anderer Hersteller seien solche Probleme nicht aufgetreten, weshalb aktuell nur Tesla-E-Autos von der Nutzung der Waschstraßen ausgeschlossen werden. Der Betreiber wolle mit dieser Maßnahme „Ärger und eventuellen Schadensersatzklagen zuvorkommen.“ Grundsätzlich würde er sich nicht gegen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben aussprechen.

Drohender Garantieverlust

Vielen Tesla-Kunden ist oftmals nicht bewusst, dass in der Gebrauchsanweisung ihres Fahrzeuges ausdrücklich vor der Nutzung von nicht-berührungslosen Waschanlagen gewarnt wird. Im Schadensfall könne dies zu einem Verlust der Fahrzeuggarantie führen. Aktuell wird Tesla-Kunden daher empfohlen, Waschanlagen zu nutzen, in denen das Fahrzeug nicht bewegt wird. So kann etwa in der Portalwaschanlage oder in der SB-Waschanlage das Fahrzeug in den Park-Modus versetzt werden und vollständig ausgeschaltet werden. Auch in Waschanlagen mit einem zweispurigen Förderband ist eine eigenständige Bewegung des Fahrzeuges nicht erforderlich und die beschriebenen Probleme können vermieden werden.

Das Nutzungsverbot in den betroffenen Waschstraßen im Kreis Oldenburg würde nach Angabe des Betreibers so lange bestehen bleiben, bis die technischen Voraussetzungen herstellerseitig nachgebessert wurden und ein Software-Update durchgeführt wurde.

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