Kaffee zum Mitnehmen nur noch im Mehrwegbecher

Die Gesetzesänderung des Verpackungsgesetzes sieht eine Mehrwegpflicht als Alternative zum To-Go-Becher aus Einwegkunststoff vor. Damit könnte es ab 2023 auch Änderungen an Tankstellen und in Waschanlagen geben, auf die sich Betreiber rechtzeitig vorbereiten sollten.

Die neue Bundesumweltministerin hat es sich zum Ziel gesetzt, Mehrweg als neuen Standard bei den Verbrauchern zu etablieren. Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Das hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Für jede Angebotsgröße eines To-Go-Getränks muss ein Mehrweg-Becher angeboten werden. Dieses Angebot darf nicht teuer sein, als das Einwegangebot. Auch die Pfandpflicht wird auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegplastik ausgeweitet werden.

Bundesumweltministerin Schulze erklärt die Hintergründe ihres Vorhabens: „Essen zum Mitnehmen gehört für immer mehr Menschen zum Alltag dazu. Die Kehrseite ist ein wachsender Müllberg in vielen Haushalten. Das muss nicht so bleiben. Noch ist Wegwurfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden. Daher verpflichten wir die Gastronomie, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Überall sollen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher für Mehrweg entscheiden können. Ich bin überzeugt: So werden viele gute Lösungen entstehen, auch für die Lieferdienste. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Verpackungsflut im To-Go-Bereich einzudämmen.“

Verkaufsautomaten ebenso von Änderung betroffen

Für kleinere Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern soll eine Ausnahme von der neuen Mehrwegregelung geben. Sie sollen nicht verpflichtet werden, ein Mehrwegangebot machen zu müssen, aber für sie wird es zur Pflicht, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, eigene Mehrwegbehälter befüllen zu lassen. Dazu soll eine deutliche Kennzeichnung dieses Angebotes verpflichtend werden.

Die gesetzlichen Änderungen stehen noch nicht abschließend fest. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.

Autor: Sandra Schäfer

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Kaffee zum Mitnehmen nur noch im Mehrwegbecher

Die Gesetzesänderung des Verpackungsgesetzes sieht eine Mehrwegpflicht als Alternative zum To-Go-Becher aus Einwegkunststoff vor. Damit könnte es ab 2023 auch Änderungen an Tankstellen und in Waschanlagen geben, auf die sich Betreiber rechtzeitig vorbereiten sollten.

Die neue Bundesumweltministerin hat es sich zum Ziel gesetzt, Mehrweg als neuen Standard bei den Verbrauchern zu etablieren. Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Das hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Für jede Angebotsgröße eines To-Go-Getränks muss ein Mehrweg-Becher angeboten werden. Dieses Angebot darf nicht teuer sein, als das Einwegangebot. Auch die Pfandpflicht wird auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegplastik ausgeweitet werden.

Bundesumweltministerin Schulze erklärt die Hintergründe ihres Vorhabens: „Essen zum Mitnehmen gehört für immer mehr Menschen zum Alltag dazu. Die Kehrseite ist ein wachsender Müllberg in vielen Haushalten. Das muss nicht so bleiben. Noch ist Wegwurfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden. Daher verpflichten wir die Gastronomie, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Überall sollen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher für Mehrweg entscheiden können. Ich bin überzeugt: So werden viele gute Lösungen entstehen, auch für die Lieferdienste. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Verpackungsflut im To-Go-Bereich einzudämmen.“

Verkaufsautomaten ebenso von Änderung betroffen

Für kleinere Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern soll eine Ausnahme von der neuen Mehrwegregelung geben. Sie sollen nicht verpflichtet werden, ein Mehrwegangebot machen zu müssen, aber für sie wird es zur Pflicht, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, eigene Mehrwegbehälter befüllen zu lassen. Dazu soll eine deutliche Kennzeichnung dieses Angebotes verpflichtend werden.

Die gesetzlichen Änderungen stehen noch nicht abschließend fest. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.

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