Inspektionen des Förderalministers bestätigen Sozialbetrug

Im November 2019 wurde unter Federführung des Förderalministers Philippe De Backer (Open VLD) in Belgien die Autowaschindustrie überprüft. Bei der Blitzprüfung bestätigte sich, dass die Handwäsche immer noch ein beliebter Ort ist, um illegale Arbeiter zu beschäftigen und viele Unternehmen Verstöße gegen das Sozialrecht begehen.

Es wurden bei der Blitzprüfung 89 Waschanlagen in Belgien überprüft. Bei 47 der Unternehmen wurde ein Verstoß festgestellt. Die meisten der Delikte sind Zuwiderhandlungen gegen die Beschäftigungsmeldung, die in Belgien über „Dimona“ (Déclaration Imm´diate/Onmiddellijke Aangifte) durchgeführt werden muss. Arbeiter, die nicht darüber registriert werden, gelten automatisch als illegale Arbeiter. Zudem mussten auch Manipulationen an Arbeitsplänen festgestellt werden. Die Beschäftigten konnten dadurch schwarz bezahlt werden, die grenzecho.net berichtet.

Menschenhandel

Neben diesen „kleineren“ Delikten wurde zudem wieder bestätigt, dass Handwasch-Unternehmen immer wieder zum Ort für Menschenhandel werden. In der letzten Kontrolle wurden drei Fälle von Menschenhandel verzeichnet. Bei insgesamt 494 weiteren Kontrollen wurden in 41 Prozent Verstöße festgestellt – schwerwiegende und leichtere Verstöße gegen belgisches Sozialrecht. De Backer sieht dies als Beweis für seinen Kampf gegen den Sozialbetrug, den er bereits seit 2017 mit dem „Plan für fairen Wettbewerb“ angehen möchte.

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Autor: Eva Heuft

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Inspektionen des Förderalministers bestätigen Sozialbetrug

Im November 2019 wurde unter Federführung des Förderalministers Philippe De Backer (Open VLD) in Belgien die Autowaschindustrie überprüft. Bei der Blitzprüfung bestätigte sich, dass die Handwäsche immer noch ein beliebter Ort ist, um illegale Arbeiter zu beschäftigen und viele Unternehmen Verstöße gegen das Sozialrecht begehen.

Es wurden bei der Blitzprüfung 89 Waschanlagen in Belgien überprüft. Bei 47 der Unternehmen wurde ein Verstoß festgestellt. Die meisten der Delikte sind Zuwiderhandlungen gegen die Beschäftigungsmeldung, die in Belgien über „Dimona“ (Déclaration Imm´diate/Onmiddellijke Aangifte) durchgeführt werden muss. Arbeiter, die nicht darüber registriert werden, gelten automatisch als illegale Arbeiter. Zudem mussten auch Manipulationen an Arbeitsplänen festgestellt werden. Die Beschäftigten konnten dadurch schwarz bezahlt werden, die grenzecho.net berichtet.

Menschenhandel

Neben diesen „kleineren“ Delikten wurde zudem wieder bestätigt, dass Handwasch-Unternehmen immer wieder zum Ort für Menschenhandel werden. In der letzten Kontrolle wurden drei Fälle von Menschenhandel verzeichnet. Bei insgesamt 494 weiteren Kontrollen wurden in 41 Prozent Verstöße festgestellt – schwerwiegende und leichtere Verstöße gegen belgisches Sozialrecht. De Backer sieht dies als Beweis für seinen Kampf gegen den Sozialbetrug, den er bereits seit 2017 mit dem „Plan für fairen Wettbewerb“ angehen möchte.

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